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BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 8.00 vom 18.05.2001

Rechtsgebiete:BauNVO
Schlagworte:Büroräume, freiberuflich Tätiger, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Nutzungsänderung, Wohnung, Wohngebiet.
Stichwort:freiberuflich Tätiger
Leitsatz:Die Regel, dass die nach § 13 BauNVO in Wohngebieten zulässigen Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger insgesamt nicht größer sein dürfen als eine Wohnung (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985 BVerwG 4 C 34.81 NJW 1986, 1004; Buchholz 406.12 § 13 BauNVO Nr. 4), ist nicht rechtssatzartig anzuwenden, sondern hat als "Faustregel" nur eine im konkreten Fall widerlegbare indizielle Aussagekraft.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 8.00




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