Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterFFrei Haus 

Frei Haus

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 4 AZR 41/08 vom 25.02.2009

Die Tätigkeit als "Beschäftigte in der Bewachung in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs" in Lohngr. 2.0.10 des Lohntarifvertrags für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen ist durch eine objekt- und/oder personenbezogene Bewachung gekennzeichnet. Eine Tätigkeit, die auf die Einhaltung von Regeln bezogen ist, wie die von Kontrollschaffnern bzw. Kontrolleuren in Straßenbahnen, fällt nicht darunter.

BAG – Beschluss, 1 ABR 36/08 vom 10.02.2009

Für die Satzung einer nach dem Berufsgruppenprinzip organisierten Gewerkschaft gelten die allgemeinen Bestimmtheitsanforderungen. Eine über den verlautbarten Satzungsinhalt hinaus in Anspruch genommene ungeschriebene Annex-Zuständigkeit besteht nicht.

BAG – Urteil, 4 AZR 987/07 vom 28.01.2009

1. Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien im Arbeitsvertrag schriftlich, dass der Arbeitnehmer überwiegend künstlerisch tätig ist, handelt es sich dabei grundsätzlich um die Bestimmung des Inhalts des Arbeitsverhältnisses, insbesondere des Umfangs und der Grenzen des Direktionsrechts des Arbeitgebers.

2. Sind in einem Arbeitsvertrag eines überwiegend künstlerisch tätigen Bühnentechnikers der NV Bühne allgemein und davon gesondert die Schiedsgerichtsregelung des NV Bühne ausdrücklich und schriftlich in Bezug genommen, ist eine vom Arbeitnehmer unmittelbar beim Arbeitsgericht erhobene Klage aus dem Arbeitsverhältnis nach § 101 Abs. 2 ArbGG unzulässig.

BAG – Urteil, 1 AZR 515/08 vom 20.01.2009

Eine tarifzuständige Gewerkschaft ist aufgrund ihrer verfassungsrechtlich geschützten Betätigungsfreiheit grundsätzlich berechtigt, E-Mails zu Werbezwecken auch ohne Einwilligung des Arbeitgebers und Aufforderung durch die Arbeitnehmer an die betrieblichen E-Mail-Adressen der Beschäftigten zu versenden.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 1 B 1550/05 vom 06.10.2005

In Fällen der Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge nach § 9 BBesG bemisst sich der Streitwert nach den Grundsätzen des sog. Teilstatus, sofern kein betragsmäßig fixierter Bezügeverlust in Rede steht.

BAG – Urteil, 2 AZR 638/99 vom 08.06.2000

Leitsätze:

1. Ein Angestellter des öffentlichen Dienstes muß sein außerdienstliches Verhalten so einrichten, daß das Ansehen des öffentlichen Arbeitgebers nicht beeinträchtigt wird.

2. Begeht ein im öffentlichen Dienst Beschäftigter ein vorsätzliches Tötungsdelikt, so ist es dem öffentlichen Arbeitgeber in der Regel unzumutbar, ihn weiterzubeschäftigen, ohne daß eine konkret meßbare Ansehensschädigung nachgewiesen werden müßte.

3. In einem solchen Fall kann der öffentliche Arbeitgeber regelmäßig nicht auf den Ausspruch einer Abmahnung verwiesen werden. Dem Arbeitnehmer muß klar sein, daß die Begehung eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes als massive Rechtsverletzung seine Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst in Frage stellen kann.

Aktenzeichen: 2 AZR 638/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 8. Juni 2000
- 2 AZR 638/99 -

I. Arbeitsgericht
Hamburg
- 16 Ca 215/97 -
Urteil vom 27. Mai 1997

II. Landesarbeitsgericht
Hamburg
- 8 Sa 82/98 -
Urteil vom 22. Oktober 1999

BAG – Urteil, 2 AZR 276/99 vom 11.05.2000

Leitsätze:

1. Bedarf die fristlose Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer der Zustimmung des Betriebsrats gemäß § 103 BetrVG bzw. des Personalrats nach dem entsprechenden Personalvertretungsrecht, so sind bei Verweigerung der Zustimmung im gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahren alle Gründe für die Unwirksamkeit der beabsichtigten Kündigung zu prüfen. Der Arbeitnehmer kann sich nach rechtskräftiger Zustimmungsersetzung grundsätzlich nicht mehr auf Kündigungshindernisse berufen, die er schon im Zustimmungsersetzungsverfahren hätte einwenden können.

2. Dies gilt jedoch nicht für solche Kündigungshindernisse, die - wie die fehlende Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung eines Schwerbehinderten - noch nach Abschluß des betriebsverfassungs- bzw. personalvertretungsrechtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens beseitigt werden können. Auch die erst später mit Rückwirkung festgestellte Schwerbehinderung ist als neue Tatsache im Kündigungsschutzprozeß berücksichtigungsfähig.

Aktenzeichen: 2 AZR 276/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 11. Mai 2000
- 2 AZR 276/99 -

I. Arbeitsgericht
Düsseldorf
- 11 Ca 7022/97 -
Urteil vom 29. Oktober 1998

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 11 Sa 1950/98 -
Urteil vom 18. März 1999

BAG – Beschluss, 1 ABR 16/99 vom 28.03.2000

Leitsätze:

1. Der Arbeitgeber darf die Einstellung eines Bewerbers nicht davon abhängig machen, daß dieser nicht Gewerkschaftsmitglied ist. Ein solches Auswahlkriterium verstößt gegen das nach Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Recht des Arbeitnehmers, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein. Der Verstoß berechtigt den Betriebsrat, die Zustimmung zur Einstellung zu verweigern.

2. Der Betriebsrat kann die Zustimmung zu einer Einstellung nicht allein deshalb verweigern, weil untertarifliche Bezahlung vorgesehen ist. Zur Vermeidung der damit möglicherweise verbundenen Gesetzesverletzung ist es nicht erforderlich, daß die Einstellung unterbleibt. Der Arbeitnehmer kann mögliche Tarifansprüche nach der Einstellung gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen.

Aktenzeichen: 1 ABR 16/99
Bundesarbeitsgericht 1. Senat
Beschluß vom 28. März 2000
- 1 ABR 16/99 -

I. Arbeitsgericht
Beschluß vom 27. August 1998
Elmshorn
- 3 BV 39 d/97 -

II. Landesarbeitsgericht
Beschluß vom 18. März 1999
Schleswig-Holstein
- 4 TaBV 47/98 -

BAG – Urteil, 2 AZR 138/99 vom 16.03.2000

Leitsätze:

Der Ausschluß jeglicher Beteiligung des Personalrats bei Kündigungen gegenüber Angestellten auf mit Beamtenstellen von der Besoldungsgruppe A 16 an aufwärts vergleichbaren Stellen in § 68 Nr. 4 PersVG LSA und anderen Personalvertretungsgesetzen verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

Aktenzeichen: 2 AZR 138/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 16. März 2000
- 2 AZR 138/99 -

I. Arbeitsgericht
Stendal
- 7 Ca 414/97 -
Urteil vom 18. März 1998

II. Landesarbeitsgericht
Sachsen-Anhalt
- 10 Sa 429/98 -
Urteil vom 3. Dezember 1998

BAG – Urteil, 2 AZR 828/98 vom 16.03.2000

Leitsätze:

Die gemäß § 67 Abs. 2 PersVG LSA vor einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit gebotene Anhörung des Personalrats ist gemäß § 108 Abs. 2 BPersVG Wirksamkeitsvoraussetzung für eine entsprechende Kündigung.

Aktenzeichen: 2 AZR 828/98
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 16. März 2000
- 2 AZR 828/98 -

I. Arbeitsgericht
Magdeburg
- 10 Ca 3091/97 -
Urteil vom 30. Oktober 1997

II. Landesarbeitsgericht
Sachsen-Anhalt
- 10 Sa 1224/97 -
Urteil vom 28. September 1998

BAG – Beschluss, 1 ABR 15/99 vom 29.02.2000

Leitsätze:

Die Einführung eines Bereitschaftsdienstes außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit führt zu vorübergehenden, nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtigen Verlängerungen der betriebsüblichen Arbeitszeit. Der Betriebsrat hat danach auch mitzubestimmen, ob der entsprechende Arbeitsanfall durch Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes abgedeckt werden soll.

Aktenzeichen: 1 ABR 15/99
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 29. Februar 2000
- 1 ABR 15/99 -

I. Arbeitsgericht
Mainz Kammer Bad Kreuznach
- 7 BV 655/98 -
Beschluß vom 14. Juli 1998

II. Landesarbeitsgericht
Rheinland-Pfalz
- 2 (4) TaBV 50/98 -
Beschluß vom 23. März 1999

BAG – Beschluss, 1 ABR 4/99 vom 29.02.2000

Leitsätze:

1. Gewährt der Arbeitgeber mehreren Arbeitnehmern eine einmalige Sonderzahlung, mit der ihr besonderes Engagement in einer Ausnahmesituation nachträglich honoriert werden soll, so kann es sich um einen nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtigen kollektiven Tatbestand handeln. Entscheidend ist insoweit, ob ein innerer Zusammenhang zwischen den Zahlungen besteht. Dieser ist typischerweise bei Zahlungen zu bejahen, die nach Leistungsgesichtspunkten erfolgen.

2. Der allgemeine Unterlassungsanspruch wegen Verletzung von Mitbestimmungsrechten nach § 87 BetrVG setzt die Gefahr der Wiederholung voraus. Für diese besteht eine tatsächliche Vermutung, es sei denn, daß besondere Umstände einen neuen Eingriff unwahrscheinlich machen.

Aktenzeichen: 1 ABR 4/99
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 29. Februar 2000
- 1 ABR 4/99 -

I. Arbeitsgericht
Aachen
- 7 BV 40/97 -
Beschluß vom 22. Januar 1998

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 11 TaBV 35/98 -
Beschluß vom 8. Januar 1999

BAG – Urteil, 2 AZR 142/99 vom 17.02.2000

Leitsätze:

Kann ein Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag nur innerhalb eines bestimmten Arbeitsbereichs versetzt werden (im Fall: eine Layouterin/Redakteurin eines großen Verlagshauses nur innerhalb der Redaktion der von ihr betreuten Zeitschrift), so ist bei einer wegen Wegfalls dieses Arbeitsbereichs erforderlichen betriebsbedingten Kündigung keine Sozialauswahl unter Einbeziehung der vom Tätigkeitsfeld vergleichbaren Arbeitnehmer anderer Arbeitsbereiche (Redaktionen anderer Zeitschriften des Verlages) vorzunehmen (Fortsetzung der Senatsrechtsprechung zur Vergleichbarkeit bei der Sozialauswahl, vgl. etwa Senat 17. September 1998 - 2 AZR 725/97 - AP KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 36).

Aktenzeichen: 2 AZR 142/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 17. Februar 2000
- 2 AZR 142/99 -

I. Arbeitsgericht
Hamburg
- 11 Ca 324/96 -
Urteil vom 24. September 1997

II. Landesarbeitsgericht
Hamburg
- 7 Sa 5/98 -
Urteil vom 1. Oktober 1998

BAG – Urteil, 2 AZR 913/98 vom 17.02.2000

Leitsätze:

1. Besteht aus der Sicht des Arbeitgebers keine Möglichkeit, den zu kündigenden Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz weiterzubeschäftigen (§ 1 Abs. 2 Satz 2 1 b und 2 b KSchG), so genügt der Arbeitgeber seiner Anhörungspflicht nach § 102 BetrVG in der Regel schon durch den ausdrücklichen oder konkludenten Hinweis auf fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten.

2. Hat jedoch der Betriebsrat vor Einleitung des Anhörungsverfahrens Auskunft über Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten für den zu kündigenden Arbeitnehmer auf einem konkreten, kürzlich frei gewordenen Arbeitsplatz verlangt, so muß der Arbeitgeber dem Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG mitteilen, warum aus seiner Sicht eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auf diesem Arbeitsplatz nicht möglich ist. Der lediglich pauschale Hinweis auf fehlende Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb reicht dann nicht aus.

3. Hat der Arbeitgeber den Betriebsrat über Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten auf dem vom Betriebsrat benannten Arbeitsplatz zunächst objektiv falsch informiert und rügt der Betriebsrat dies innerhalb der Frist des § 102 Abs. 2 BetrVG unter Angabe des zutreffenden Sachverhalts, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Betriebsrat ergänzend mitzuteilen, warum aus seiner Sicht trotzdem eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auf diesem Arbeitsplatz nicht in Betracht kommt. Unterläßt er dies und kündigt, so ist die Kündigung nach § 102 BetrVG unwirksam.

Aktenzeichen: 2 AZR 913/98
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 17. Februar 2000
- 2 AZR 913/98 -

I. Arbeitsgericht
Dortmund
- 2 Ca 3692/97 -
Urteil vom 24. Februar 1998

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 8 Sa 1159/98 -
Urteil vom 5. November 1998

BAG – Urteil, 4 AZR 752/98 vom 19.01.2000

Leitsätze:

1. a) Für die gem. § 5 Abs. 2 PostSVOrgG von der Ausführungsbehörde für Unfallversicherung auf die Unfallkasse Post und Telekom übergeleiteten Angestellten und Arbeiter gelten nach § 5 Abs. 3 PostSVOrgG seit 1. Januar 1995 der Bundes-Angestelltentarifvertrag - Bund, Länder, Gemeinden - (BAT) und der Manteltarifvertrag für Arbeiter des Bundes (MTB II).

b) § 5 Abs. 4 PostSVOrgG enthält keine Besitzstandsregelung im Sinne der Fortgeltung der bisher einschlägigen Posttarifverträge.

c) Diese Regelung verstößt nicht gegen Art. 9 Abs. 3 GG.

2. a) Die auf die Unfallkasse Post und Telekom übergeleiteten Arbeitnehmer besitzen keinen Anspruch auf den dynamischen Fortbestand der im Zeitpunkt des Übergangs der Arbeitsverhältnisse bestehenden tarifvertraglichen Regelungen.

b) Die Angestellten steigen nach dem 1. Januar 1995 nicht mehr nach den Regelungen des Tarifvertrages für Angestellte der Deutschen Bundespost auf. Ihnen bleiben jedoch die im Zeitpunkt der Überleitung gewährten Vergütungen als Besitzstände erhalten.

3. § 5 Abs. 5 PostSVOrgG iVm. § 28 Abs. 2 BAPostG sieht nur den Besitzstand im sozialen Bereich ("Sozialbesitzstand") vor. Diese Bestimmung enthält keine Besitzstandsregelung im Sinne einer Weitergeltung der bisher einschlägigen Posttarifverträge wie zB Tarifvertrag für Angestellte.

Aktenzeichen: 4 AZR 752/98
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 19. Januar 2000
- 4 AZR 752/98 -

I. Arbeitsgericht
Reutlingen
- 2 Ca 153/97 -
Urteil vom 21. Oktober 1997

II. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg
- 3 Sa 77/97 -
Urteil vom 19. August 1998

BAG – Urteil, 5 AZR 169/99 vom 15.12.1999

Leitsätze:

Vertragliche Pflichten des Versicherungsvertreters, die lediglich Konkretisierungen der Vorgaben aus § 86 HGB oder aufsichts- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften sind, begründen keine Weisungsabhängigkeit als Arbeitnehmer.

Aktenzeichen: 5 AZR 169/99

Bundesarbeitsgericht 5. Senat
Urteil vom 15. Dezember 1999
- 5 AZR 169/99 -

I. Arbeitsgericht Nürnberg
Urteil vom 31. Juli 1996
- 2 Ca 4546/95 -

II. Landesarbeitsgericht Nürnberg
Urteil vom 26. Januar 1999
- 7 Sa 658/98 -

BAG – Urteil, 5 AZR 3/99 vom 15.12.1999

Leitsätze:

1. Ob ein Versicherungsvertreter (Einfirmenvertreter) Arbeitnehmer oder Selbständiger ist, bestimmt sich nach § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls.

2. Vertragliche Pflichten des Versicherungsvertreters, die nicht die geschuldete Tätigkeit, sondern sein sonstiges Verhalten betreffen, sind zur Abgrenzung regelmäßig nicht geeignet.

Aktenzeichen: 5 AZR 3/99
Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 15. Dezember 1999
- 5 AZR 3/99 -

I. Arbeitsgericht
Siegburg
- 4 Ca 2757/96 -
Teilurteil vom 6. November 1997

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 12 (2) Sa 779/98 -
Urteil vom 23. Oktober 1998

BAG – Urteil, 3 AZR 713/98 vom 14.12.1999

Leitsätze:

1. Wenn der Arbeitgeber die bisher zu Unrecht aus der Altersversorgung ausgeschlossenen Teilzeitkräfte bei der zuständigen Zusatzversorgungskasse nachversichert und die Umlagen nachentrichtet, ist deren Verschaffungsanspruch erfüllt. Den Ausgleich steuerlicher Nachteile umfaßt der Verschaffungsanspruch nicht.

2. § 10 VersTV-G verpflichtet den Arbeitgeber nur bei einer Pauschalversteuerung zur Übernahme der Lohn- und Kirchensteuer. Diese Verpflichtung erlischt, wenn die Pauschalversteuerung rechtlich nicht mehr möglich ist.

3. Führt der Arbeitgeber Umlagen aufgrund eines unverschuldeten Rechtsirrtums verspätet ab, so steht dem Arbeitnehmer nach §§ 285, 286 BGB kein Schadenersatzanspruch wegen Verzugs zu. Der Arbeitgeber verletzt nicht seine Sorgfaltspflichten, wenn er bei einer unklaren Rechtslage von der Wirksamkeit der tarifvertraglichen Regelungen ausgeht.

4. Soweit der Arbeitgeber durch die verspätete Abführung der Umlage von seiner Verpflichtung zur Übernahme der Pauschalsteuer frei wird, steht dem Arbeitnehmer ein Bereicherungsanspruch nach § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB zu.

Aktenzeichen: 3 AZR 713/98
Bundesarbeitsgericht 3. Senat Urteil vom 14. Dezember 1999
- 3 AZR 713/98 -

I. Arbeitsgericht
Dortmund
- 8 Ca 2828/97 -
Urteil vom 7. November 1997

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 6 Sa 2450/97 -
Urteil vom 14. Juli 1998

BAG – Urteil, 2 AZR 724/98 vom 02.12.1999

Leitsätze:

1. Die fehlende Zustimmung des Personalrats zu einem Personalfragebogen gibt dem Arbeitnehmer nicht das Recht, eine in dem Fragebogen individualrechtlich zulässigerweise gestellte Frage wahrheitswidrig zu beantworten.

2. Zur Beteiligung des Personalrats bei der Entlassung eines Dienstordnungsangestellten wegen arglistiger Täuschung über eine frühere MfS-Tätigkeit.

Aktenzeichen: 2 AZR 724/98
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 2. Dezember 1999
- 2 AZR 724/98 -

I. Arbeitsgericht
Hamburg
- 7 Ca 441/95 -
Urteil vom 27. September 1996

II. Landesarbeitsgericht
Hamburg
- 3 Sa 18/97 -
Urteil vom 17. März 1998

BAG – Urteil, 2 AZR 757/98 vom 02.12.1999

Leitsätze:

1. Die soziale Auswahl im Sinne des § 1 Abs. 3 und Abs. 5 KSchG idF des Gesetzes zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung (Arbeitsrechtliches Beschäftigungsförderungsgesetz) ist hinsichtlich der sozialen Kriterien nur dann grob fehlerhaft, wenn die Gewichtung der Kriterien Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten jede Ausgewogenheit vermissen läßt (Bestätigung von BAG 21. Januar 1999 - 2 AZR 624/98 - RzK I 5 d Nr. 76).

2. Der vom Gesetzgeber weit gefaßte Beurteilungsspielraum der Betriebspartner läßt es auch zu, bei der Gewichtung der Sozialkriterien das Schwergewicht auf die Unterhaltspflichten der betroffenen Arbeitnehmer zu legen. Der Dauer der Betriebszugehörigkeit kommt unter den Sozialkriterien - im Geltungsbereich des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes - keine Priorität mehr zu.

Aktenzeichen: 2 AZR 757/98
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 2. Dezember 1999
- 2 AZR 757/98 -

I. Arbeitsgericht
Bielefeld
- 5 Ca 1610/97 -
Urteil vom 3. Februar 1998

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 15 Sa 760/98 -
Urteil vom 29. Mai 1998

BAG – Urteil, 1 AZR 838/98 vom 19.10.1999

Leitsätze:

Wird in dem anläßlich einer Betriebsstillegung abgeschlossenen Sozialplan, der für die betroffenen Arbeitnehmer das Angebot der Weiterbeschäftigung in einem anderen Werk des Arbeitgebers vorschreibt, die für den Fall der Entlassung vorgesehene, mit Alter und Betriebszugehörigkeit steigende Abfindung auf 75.000,--DM begrenzt, so liegt darin keine nach § 75 Abs. 1 Satz 2 BetrVG verbotene Benachteiligung älterer Arbeitnehmer.

Aktenzeichen: 1 AZR 838/98
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 19. Oktober 1999
- 1 AZR 838/98 -

I. Arbeitsgericht
Würzburg
- 6 Ca 1973/96 A -
Urteil vom 7. Mai 1997

II. Landesarbeitsgericht
Nürnberg
- 4 Sa 842/97 -
Urteil vom 12. August 1998

BAG – Urteil, 10 AZR 424/98 vom 18.08.1999

Leitsätze:

Die Regelung des § 2 Abs. 1 Unterabs. 1 Zuwendungs-TV, wonach die jährliche Zuwendung 100 v.H. der Urlaubsvergütung beträgt, die dem Angestellten zugestanden hätte, wenn er während des ganzen Monats September Erholungsurlaub gehabt hätte, verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

Aktenzeichen: 10 AZR 424/98
Bundesarbeitsgericht 10. Senat Urteil vom 18. August 1999
- 10 AZR 424/98 -

I. Arbeitsgericht
Hamburg
- 7 Ca 284/96 -
Urteil vom 27. November 1996

II. Landesarbeitsgericht
Hamburg
- 3 Sa 25/97 -
Urteil vom 28. November 1997

BAG – Urteil, 4 AZR 605/98 vom 18.08.1999

Leitsätze:

1. Besteht ein Krankenhaus (hier: Universitätsklinikum) aus mehreren Kliniken, so sind Krankentransporte zwischen diesen mit Fahrzeugen des Krankenhauses Beförderungen innerhalb des Krankenhausbereichs i.S.v. § 1 Abs. 2 Nr. 3 RettG NW, auch wenn dabei öffentliche Straßen im Stadtgebiet einer Großstadt befahren werden müssen.

2. Da für Beförderungen innerhalb des Krankenhausbereichs die Vorschriften des § 4 RettG NW über die fachlichen Mindestanforderungen an die personelle Besetzung von Krankenkraftwagen nicht gelten, richten sich die fachlichen Anforderungen an dieses Personal nach den jeweiligen Verhältnissen des Krankenhauses.

3. Ein im krankenhausinternen Krankentransport als Einatzleiter beschäftigter Angestellter, der die Vergütung als Rettungsassistent fordert, hat daher konkret darzulegen, daß er eine entsprechende Tätigkeit auszuüben hat.

Aktenzeichen: 4 AZR 605/98
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 18. August 1999
- 4 AZR 605/98 -

I. Arbeitsgericht
Bonn
- 3 Ca 1208/97 -
Urteil vom 28. August 1997

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 11 Sa 1608/97 -
Urteil vom 22. Mai 1998

BAG – Urteil, 2 AZR 55/99 vom 12.08.1999

Leitsatz:

Ein Arbeitnehmer ist regelmäßig nicht verpflichtet, im laufenden Arbeitsverhältnis routinemäßigen Blutuntersuchungen zur Klärung, ob er alkohol- oder drogenabhängig ist, zuzustimmen.

Aktenzeichen: 2 AZR 55/99
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 12. August 1999
- 2 AZR 55/99 -

I. Arbeitsgericht
Bielefeld
- 3 (7) Ca 3176/97 -
Urteil vom 25. März 1998

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 19 Sa 853/98 -
Urteil vom 02. November 1998

BAG – Urteil, 2 AZR 748/98 vom 12.08.1999

Leitsätze:

Der Arbeitgeber kann die außerordentliche Kündigung gegenüber einem Schwerbehinderten nach § 21 Abs. 5 SchwbG schon dann erklären, wenn ihm die Hauptfürsorgestelle ihre Zustimmungsentscheidung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 21 Abs. 3 SchwbG mündlich oder fernmündlich bekanntgegeben hat; einer vorherigen Zustellung der Entscheidung der Hauptfürsorgestelle bedarf es nicht (st. Rechtsprechung Senatsurteil vom 9. Februar 1994 - 2 AZR 720/93 - BAGE 75, 358 = AP Nr. 3 zu § 21 SchwbG 1986, m.w.N.).

Dies gilt auch im Fall einer außerordentlichen Kündigung unter Gewährung einer Auslauffrist gegenüber einem ordentlich unkündbaren, schwerbehinderten Arbeitnehmer.

Aktenzeichen: 2 AZR 748/98
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 12. August 1999
- 2 AZR 748/98 -

I. Arbeitsgericht
Hannover
- 1 Ca 187/96 -
Urteil vom 15. November 1996

II. Landesarbeitsgericht
Niedersachsen
- 7 Sa 239/97 -
Urteil vom 21. Juli 1998

BAG – Urteil, 4 AZR 36/98 vom 28.07.1999

Leitsätze:

1. Der Anspruch auf Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer nach § 18 des Manteltarifvertrages für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens setzt voraus, daß der Arbeitnehmer wegen gesundheitsbedingter ständiger Minderung seiner Leistungsfähigkeit an seinem bisherigen Arbeitsplatz nicht weiter beschäftigt werden kann und deshalb auf einem geringer bezahlten Arbeitsplatz beschäftigt wird.

2. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, kann in der Regel erst nach Abschluß der Krankheitsbehandlung und eventueller Heilmaßnahmen festgestellt werden.

3. Die Notwendigkeit des Arbeitsplatzwechsels und die weitere Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers auf dem Ersatzarbeitsplatz müssen ärztlich festgestellt werden. Zuständig hierfür sind der Betriebsarzt oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, ein Arzt beiderseitigen Vertrauens. Bescheinigungen anderer Ärzte genügen hierfür nicht.

4. Eine ärztliche Empfehlung für einen Arbeitsplatzwechsel aus gesundheitlichen Gründen ist keine Feststellung im Sinne der tarifvertraglichen Voraussetzungen.

Aktenzeichen: 4 AZR 36/98
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 28. Juli 1999
- 4 AZR 36/98 -

I. Arbeitsgericht
Wuppertal
- 3 Ca 1125/97 -
Urteil vom 23. April 1997

II. Landesarbeitsgericht
Düsseldorf
- 12 Sa 967/97 -
Urteil vom 15. Oktober 1997

BAG – Urteil, 2 AZR 676/98 vom 01.07.1999

Leitsätze:

1. Auch im Ausbildungsverhältnis bedarf es bei besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen, deren Rechtswidrigkeit dem Auszubildenden ohne weiteres erkennbar und bei denen eine Hinnahme durch den Ausbildenden offensichtlich ausgeschlossen ist, vor dem Ausspruch der außerordentlichen Kündigung keiner Abmahnung.

2. Das Landesarbeitsgericht darf in aller Regel von einer Protokollierung der Beweisaufnahme (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 und Nr. 5 ZPO) nicht gemäß § 161 Abs. 1 Nr. 1 ZPO absehen, weil nicht auszuschließen ist, daß trotz fehlender Revisionszulassung durch das Landesarbeitsgericht sein Urteil aufgrund einer Zulassung durch das Bundesarbeitsgericht der Revision unterliegt.

Aktenzeichen: 2 AZR 676/98
Bundesarbeitsgericht 2. Senat Urteil vom 01. Juli 1999
- 2 AZR 676/98 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 91 Ca 11482/97 -
Urteil vom 17. Juli 1997

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 16 Sa 128/97 -
Urteil vom 30. Januar 1998

BAG – Urteil, 1 AZR 831/98 vom 08.06.1999

Leitsätze:

1. Betrifft eine Betriebsänderung Kleinbetriebe im Sinne des § 111 Satz 1 BetrVG, die einem größeren Unternehmen angehören, besteht ein Mitbestimmungsrecht gem. §§ 111 ff. BetrVG jedenfalls dann, wenn sich die wirtschaftliche Maßnahme betriebsübergreifend auf mehrere Betriebe des Unternehmens erstreckt und in die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats fällt. Nach dem Schutzzweck der Vorschrift ist in einem solchen Fall für die Berechnung des Schwellenwertes auf die Zahl der Arbeitnehmer des Unternehmens abzustellen.

2. Plant ein mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen und Bankprodukten befaßtes Unternehmen mit insgesamt mehr als 20 Arbeitnehmern, alle bisher in eigenständigen Kleinbetrieben organisierten Außendienstmitarbeiter zu entlassen und die von ihnen wahrgenommenen Aufgaben auf freie Handelsvertreter zu übertragen, liegt hierin eine mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung, die in die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats fällt.

Aktenzeichen: 1 AZR 831/98
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Urteil vom 08. Juni 1999
- 1 AZR 831/98 -

I. Arbeitsgericht
Aachen
- 4 Ca 1599/97 -
Urteil vom 06. Januar 1998

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 6 Sa 395/98 -
Urteil vom 02. Juli 1998

BAG – Beschluss, 5 AZB 31/98 vom 21.05.1999

Leitsatz:

Für Klagen von Mitgliedern des Redaktionsrats eines Zeitungsverlags gegen die Kündigung des Redaktionsstatuts durch den Verleger ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten zulässig.

Aktenzeichen: 5 AZB 31/98
Bundesarbeitsgericht 5. Senat Beschluß vom 21. Mai 1999
- 5 AZB 31/98 -

I. Arbeitsgericht
Mannheim
- 3 Ca 94/96 -
Urteil vom 17. April 1997

II. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg (Mannheim)
- 16 Sa 109/97 -
Beschluß vom 19. Juni 1998

BAG – Urteil, 4 AZR 360/98 vom 05.05.1999

Leitsätze:

1. Die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit durch einen dazu nach den einschlägigen Verwaltungsvorschriften nicht zuständigen Vorgesetzten ist nicht geeignet, einen Anspruch des Angestellten auf die für die höherwertige Tätigkeit tariflich vorgesehene Vergütung nach § 22 BAT zu begründen, wenn dieser die Unzuständigkeit des Vorgesetzten kennt (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 28. Oktober 1970 - 4 AZR 481/69 - BAGE 23, 15 = AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT).

2. Nach § 23 BAT ist das Anwachsen der übertragenen Tätigkeit zu einer höherwertigen Tätigkeit Voraussetzung für die Höhergruppierung des Angestellten. Eine vertragswidrige höherwertige Tätigkeit des Angestellten ab Beginn des Arbeitsverhältnisses erfüllt daher nicht die Voraussetzungen des § 23 BAT für die Eingruppierung in die höhere Vergütungsgruppe.

Aktenzeichen: 4 AZR 360/98
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 05. Mai 1999
- 4 AZR 360/98 -

I. Arbeitsgericht
Bochum
- 2 Ca 506/96 -
Urteil vom 17. September 1996

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 12 Sa 2396/96 -
Urteil vom 06. November 1997

Seite:   1  2  3 


Weitere Begriffe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Frei Haus - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum