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Franchising

Entscheidungen der Gerichte




LAG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 5 Sa 6/08 vom 19.05.2008

Rechtsgebiete:BGB, ArbGG, ZPO, BGB
Schlagworte:Sittenwidrigkeit eines Stundenlohns im Bücherhandwerk
Stichwort:Franchising
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 5 Sa 6/08



BGH – Urteil, X ZR 137/04 vom 18.12.2007

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Franchising
Leitsatz:Sofern bei Vertragsschluss nicht weitere Umstände vorliegen, führt allein der Umstand, dass innerhalb eines Franchisesystems Marken oder sonstige Kennzeichen einheitlich als Bestandteil zur Bildung von weitere Bestandteile enthaltenden Firmen oder sonstigen geschäftlichen Bezeichnungen verwendet werden, nicht zur Verpflichtung des Franchisegebers oder anderer Franchisenehmer nach Rechtsscheingrundsätzen.
Volltext: BGH - Urteil, X ZR 137/04

BFH – Urteil, X R 59/04 vom 22.08.2007

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Erfolgsneutrale Bilanzierung von zum Bilanzstichtag noch nicht wieder verausgabten Franchisenehmer-Werbebeiträgen beim Franchisegeber - Ergänzung eines Gewinnfeststellungsbescheides im Revisionsverfahren
Stichwort:Franchising
Leitsatz:Von Franchisenehmern in einen "gemeinsamen Werbeetat" eingezahlte und zum Bilanzstichtag noch nicht verbrauchte zweckgebundene Werbebeiträge zur Finanzierung der dem Franchisegeber obliegenden überregionalen Werbung sind beim Franchisegeber erfolgsneutral zu behandeln.
Volltext: BFH - Urteil, X R 59/04

OLG-OLDENBURG – Urteil, 8 U 206/06 vom 10.05.2007

Rechtsgebiete:BGB, HGB
Schlagworte:Franchisevertrag, Kündigung, außerordentliche, Schadensersatz
Stichwort:Franchising
Leitsatz:1. Zur Nichtigkeit eines Franchisevertrages wegen sittenwidriger Knebelung oder Wuchers.

2. Der Franchisegeber darf den Vertrag in der Regel fristlos kündigen, wenn der Franchisenehmer gegen seine vertragliche Pflicht, das Franchiseunternehmen unter Einsatz seiner gesamten Arbeitskraft auszuüben und zu nutzen, dadurch verstößt, dass er ein weiteres Unternehmen betreibt.

3. Der kündigende Franchisegeber ist so zu stellen, als hätte der Franchisenehmer den Vertrag durch Auslaufenlassen oder durch ordentliche Kündigung zum nächstzulässigen Termin zu Ende gebracht; die Schadensersatzpflicht des Franchisenehmers ist dadurch entsprechend dem Schutzzweck des § 89 a HGB zeitlich begrenzt.

4. Bei sogenannten Kettenverträgen kommt es - wenn diese länger ist - nicht auf die Restlaufzeit des Franchisevertrages an, sondern auf die Kündigungsfrist des § 89 Abs. 1 HGB.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 8 U 206/06


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