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BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 4 CE 05.1961 vom 28.07.2005

Rechtsgebiete:BauGB, GO
Schlagworte:Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, Wirksame Unterschrift, Verbrauch, Einreichen, Zeitablauf, Fragestellung, Bauleitplanung
Stichwort:Fragestellung
Leitsatz:1. Die Unterschriften für ein Bürgerbegehren verlieren nicht allein dadurch ihre Gültigkeit, dass zwischen Unterzeichnung und Einreichung des Bürgerbegehrens ein längerer Zeitraum (hier: bis zu drei Jahre) verstreicht.

2. Ein Bürgerbegehren, das auf eine Vorentscheidung zum Inhalt eines Bebauungsplans zielt, verstößt nicht von vornherein gegen das Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7 BauGB), wenn nur Rahmenfestlegungen betroffen sind, die einen verbleibenden Planungsspielraum von substanziellem Gewicht belassen und genügend Alternativen zur Abwägung der konkreten Belange offen halten.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 4 CE 05.1961



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 L 323/00 vom 27.10.2003

Rechtsgebiete:LSA-GO, BauGB
Schlagworte:Bürgerbegehren, Windpark, Sachentscheidung, konkrete, Fragestellung, konkrete, Planungsverband, Befassen, Angelegenheit, eigene
Stichwort:Fragestellung
Leitsatz:1. Inhalt des Bürgerbegehrens muss eine konkrete Fragestellung sein; nur allgemeine Handlungsanweisungen an den Gemeinderat, den Bürgermeister oder gar einen Planungsverband, dem die Gemeinde angehört, reichen nicht aus.

2. Gegenstand des Bürgerbegehrens kann nur eine eigene Angelegenheit der Gemeinde sein.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 323/00

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 4 CE 02.2966 vom 22.01.2003

Rechtsgebiete:GO
Schlagworte:Bürgerbegehren, Fragestellung, Objektive Auslegung, Vorhabenbezogene Bauleitplanung (hier: Thermolyseanlage, Biomassekraftwerk), Aufgabe der Projekte, Erledigung des Bürgerbegehrens
Stichwort:Fragestellung
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 4 CE 02.2966

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 10 S 1337/01 vom 05.11.2001

Rechtsgebiete:StVG, FeV
Schlagworte:Entziehung der Fahrerlaubnis, Kraftfahreignung, Betäubungsmittel, Cannabis, Einnahme, Besitz, Ärztliches Gutachten, Medizinisch-psychologisches Gutachten, Mitteilung der gutachterlichen Fragen, Gegenstand des ärztlichen Gutachtens, Fragestellung, Drogenscreening
Stichwort:Fragestellung
Leitsatz:1. Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV ist die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens zwingend anzuordnen; der Fahrerlaubnisbehörde steht - anders als nach § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV - insoweit kein Ermessen zu. Dies gilt auch bei einer feststehenden - gegebenenfalls nur einmaligen - Einnahme von Cannabis. Der einmalige Cannabiskonsum ist nicht dem - in § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV geregelten - (bloßen) Besitz von Cannabis gleichzustellen.

2. Das nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV beizubringende ärztliche Gutachten ist - auch bei einem nur einmaligen Cannabiskonsum - nicht auf die Durchführung von Drogenscreenings beschränkt. Es kann - weitergehend - auch eine fachärztliche Bewertung beinhalten, sofern die Drogenscreenings einen Drogenkonsum anzeigen. Für diesen Fall kann der Gutachtensauftrag auch themenbezogene Fragestellungen zur Aufklärung des Konsumverhaltens beinhalten.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 10 S 1337/01


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