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Frage von grundsätzlicher Bedeutung

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 15 S 2470/03 vom 30.09.2004

Rechtsgebiete:LPVG, LBG
Schlagworte:Beteiligung der Personalvertretung, Arbeitszeit der Lehrer, Regelstundenmaßerlass, Altersermäßigung der Unterrichtsdeputate, allgemeine Regelungen, beamtenrechtliche Regelungen, Frage von grundsätzlicher Bedeutung
Stichwort:Frage von grundsätzlicher Bedeutung
Leitsatz:1. Ob eine allgemeine Regelung der beamtenrechtlichen Verhältnisse im Sinne des § 120 Abs. 3 Satz 1 LBG eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung betrifft, ist vor allem nach dem Gewicht und der Bedeutung zu beurteilen, die dem Inhalt der Regelung vom Blickwinkel der bestehenden Rechtsordnung her zukommen.

2. Weitere Gesichtspunkte zur Bestimmung der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne des § 120 Abs. 3 Satz 1 LBG sind das Gewicht der Interessen, welche die von den Gewerkschaften und Berufsverbänden vertretenen Personengruppen haben, die Zahl der zu erwartenden Anwendungsfälle und erhebliche Interessen des Dienstherrn, die zugleich Interessen der Allgemeinheit darstellen (Fortführung von VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.1980 - IV 5/78 -, PersV 1980, 521).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 15 S 2470/03




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