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OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-15 U 23/05 vom 02.11.2005

Rechtsgebiete:HGB
Schlagworte:Frachtführerhaftung, Verschulden, Leichtfertigkeit, Haftungshöchstbetrag
Stichwort:Frachtführerhaftung
Leitsatz:1. Wer einen Auflieger über das Wochenende auf einem in einem Gewerbegebiet gelegenen verschlossenen, nachts beleuchteten und in unregelmäßigen Abständen von einem Bewachungsunternehmen bestreiften Firmengelände abstellt, handelt nicht leichtfertig und in dem Bewusstsein, das ein Schaden wahrscheinlich eintreten werde, wenn der gesamte Auflieger nebst Ladung vom Gelände entwendet wird.

2. Bei der Berechnung des Haftungshöchstbetrages nach § 431 HGB ist das Gewicht von Teilen der Ladung, die der Versender später wieder erlangt, nicht vom maßgeblichen Rohgewicht der Sendung abzuziehen.
Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, I-15 U 23/05




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