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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 3 Ws 1044/04 vom 07.10.2004

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Strafvollstreckungskammer, Fortwirkungszuständigkeit, Unterbrechung, Vollstreckung, Wiederaufnahmeverfahren
Stichwort:Fortwirkungszuständigkeit
Leitsatz:Als Unterbrechung der Vollstreckung i. S. des § 462 a I 2 StPO gilt auch derjenige Zeitraum, in welchem im Wiederaufnahmeverfahren infolge der Anordnung der Erneuerung der Hauptverhandlung gem. § 370 II StPO bis zur Bestätigung des früheren Urteils durch das auf Grund neuer Hauptverhandlung ergangene Urteil die Vollstreckung wegen Vorliegens eines Vollstreckungshindernisses zu unterbleiben hatte.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 1044/04




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