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fortwirkender Rechtsschutz bei erledigten Maßnahmen

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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 271/01 vom 06.11.2001

Rechtsgebiete:GG, UVollzO
Schlagworte:Untersuchungshaft, Übergang in Strafhaft, Rechtskraft des Urteils, fortwirkender Rechtsschutz bei erledigten Maßnahmen
Stichwort:fortwirkender Rechtsschutz bei erledigten Maßnahmen
Leitsatz:1. Mit Rechtskraft des Urteils geht die bis dahin gegen den Angeklagten vollzogene Untersuchungshaft ohne weiteres in Strafhaft über.

2. Zum fortwirkenden Rechtsschutz bei prozessual überholten oder erledigten Maßnahmen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 271/01




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