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Fortwirken der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 5 B 204.07 vom 09.06.2008

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, Bewilligung für den gesamten Rechtszug, Zurückverweisung an das Gericht unterer Instanz, Fortsetzung des ursprünglichen Verfahrens, Verfahrensabschnitt, innerer Zusammenhang, Fortwirken der Bewilligung von Prozesskostenhilfe, mangelnde Vertretung im Termin infolge rechtswidriger Versagung von Prozesskostenhilfe, Verletzung rechtlichen Gehörs
Stichwort:Fortwirken der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Leitsatz:Die für die gesamte Instanz (hier: Berufungsinstanz) ausgesprochene Bewilligung von Prozesskostenhilfe wirkt bei einer Zurückverweisung der Sache durch das Rechtsmittelgericht an das Gericht des unteren Rechtszugs fort.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 5 B 204.07




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