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Fortsetzungsfeststellungsinteresse bzw. Rehabilitationsinteresse zur Klärung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer erledigten dienstlichen Anordnung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SAARLAND – Beschluss, 1 Q 13/04 vom 12.05.2005

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Erledigung der Hauptsache, Fortsetzungsfeststellungsinteresse bzw. Rehabilitationsinteresse zur Klärung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer erledigten dienstlichen Anordnung
Stichwort:Fortsetzungsfeststellungsinteresse bzw. Rehabilitationsinteresse zur Klärung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer erledigten dienstlichen Anordnung
Leitsatz:Das bloße ideelle Interesse an der endgültigen Klärung der Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer erledigten dienstlichen Anordnung ohne Rücksicht darauf, ob abträgliche Nachwirkungen der Maßnahme fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Sachentscheidung wirksam begegnet werden könnte, begründet kein Feststellungsinteresse im Verständnis des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 Q 13/04




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