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Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei der Befristung von Genehmigungen

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 6 KA 60/03 R vom 28.09.2005

Rechtsgebiete:SGB V, SGB X, KHG, SGG, GG
Schlagworte:Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 121a SGB V nur bei Bewerberkonkurrenz Ermessensentscheidung, Befristung der Genehmigung nur bei konkreten Anhaltspunkten zum möglichen Wegfall der Voraussetzungen zulässig, Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei der Befristung von Genehmigungen, kein Eingriff in die berufliche Betätigungsfreiheit
Stichwort:Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei der Befristung von Genehmigungen
Leitsatz:1. Bei der Erteilung der Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen (§ 121a SGB V) handelt es sich - außer im Sonderfall einer Bewerberkonkurrenz - nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung.

2. Bestehen im konkreten Einzelfall greifbare Anhaltspunkte, die Voraussetzungen könnten möglicherweise wieder entfallen, darf die Genehmigung befristet werden.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 60/03 R




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