JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Fortsetzungsfeststellungsantrag
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Abschlag, Abschlagszahlungen, Bescheid, endgültiger, Erledigung, Erledigungserklärung, einseitige, Fortsetzungsfeststellungsantrag, Fortsetzungsfeststellungsklage, Interesse, berechtigtes, Klageänderung, Rechtsschutzinteresse |
| Stichwort: | Fortsetzungsfeststellungsantrag |
| Leitsatz: | 1. Ein Bescheid, der für einen bestimmten Verbrauchszeitraum Abschlagzahlungen festsetzt, wird gegenstandslos, wenn der eigentliche Gebührenbescheid ihn hinsichtlich seines Regelungsgehaltes vollständig ablöst. Von einer solchen Ablösung ist auszugehen, wenn der Gebührenbescheid den Rechtsgrund für das endgültige Behaltendürfen der Abschlagszahlungen in der Höhe der festgesetzten Gebühr darstellt und infolge der freiwillig erbrachten Zahlung der Bescheid über die Abschlagsforderungen auch hinsichtlich der Zahlungsaufforderung keine eigenständige, den Gebührenschuldner weiter belastende Regelungswirkung mehr entfaltet. 2. In einer solchen Konstellation, in der ein erstinstanzlich unterlegener Beklagter die Zulassung der Berufung verfolgt, kann er trotz Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache an seinem Klageabweisungsantrag nur dann festhalten, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Durchführung des Berufungsverfahrens hat und dieses Interesse mit dem Zulassungsantrag darlegt 3. Eine Klageänderung ist im Zulassungsverfahren selbst nicht erlaubt; sie setzt die Zulassung der Berufung voraus. 4. Für eine Umstellung von einer Anfechtungsklage gegen einen Bescheid über Abschlagszahlungen auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag besteht bei einem Obsiegen des Klägers im erstinstanzlichen Verfahren kein Raum. Es kann danach offen bleiben, ob nicht auch eine solche Umstellung von vornherein im Zulassungsverfahren ausgeschlossen ist. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 121/07 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, VwGO |
| Schlagworte: | Bordell, Fortsetzungsfeststellungsantrag, Gewerbebetrieb, Normenkontrolle, vorgezogene Sicherungsbedürfnis, Veränderungssperre, Vergnügungsstätte, Verhinderungsplanung |
| Stichwort: | Fortsetzungsfeststellungsantrag |
| Leitsatz: | 1. Eine Veränderungssperre tritt mit Bekanntmachung "ihres" Bebauungsplanes auch dann gem. § 17 Abs. 5 BauGB außer Kraft, wenn die Gemeinde alsbald nach der Bekanntmachung die Fehlerhaftigkeit des Plans erkennt (hier: Auseinanderfallen von Festsetzungsinhalt und -willen; fehlerhafte Ausfertigung). 2. Die Gemeinde hat allerdings die Möglichkeit, das ergänzende Verfahren durch eine neue Veränderungssperre zu sichern. 3. Zum berechtigten Interesse, das Außerkrafttreten einer Veränderungssperre feststellen zu lassen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 22/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, VwGO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfeantrag, unvollständige Angaben, einstweilige Anordnung, Abschiebung, Erledigung der Hauptsache, Fortsetzungsfeststellungsantrag |
| Stichwort: | Fortsetzungsfeststellungsantrag |
| Leitsatz: | 1. Macht ein Antragsteller in dem für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingeführten Formular keinerlei Angaben zu seiner wirtschaftlichen Situation, so ist die Zurückweisung des PKH-Antrags gerechtfertigt. 2. Ein Antragsteller, der erstinstanzlich die einstweilige Untersagung seiner Abschiebung begehrt hat, kann, wenn sich die Hauptsache erledigt, im Beschwerdeverfahren nicht zu einem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Versuchs der Abschiebung übergehen; ein Fortsetzungsfeststellungsbegehren ist im Anordnungsverfahren unzulässig. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 2 W 36/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB, BayBO |
| Schlagworte: | Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Vorbescheids für ein "Wohnstift", maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorhabens, Erledigung des Verpflichtungsbegehrens, Inkrafttreten eines Bebauungsplans als erledigendes Ereignis, Fortsetzungsfeststellungsantrag, Feststellungsinteresse, Bestimmtheit eines Vorbescheidsantrags, Auslegung eines Vorbescheidsantrags, Erforderlichkeitsgrundsatz, Abwägungsgebot, Wohnen im bauplanungsrechtlichen Sinn, betreutes Wohnen, Umgebung des Baugrundstücks, Einfügen in die Eigenart der Umgebung |
| Stichwort: | Fortsetzungsfeststellungsantrag |
| Leitsatz: | 1. Zur Auslegung eines Vorbescheidsantrags über die Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit, wenn die Angaben zu dem Vorhaben hinsichtlich eines Teils der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitskriterien unbestimmt sind. 2. "Betreutes Wohnen" in einem "Wohnstift" ist als Wohnen im bauplanungsrechtlichen Sinn zu qualifizieren. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 B 04.3531 | |
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