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Fortsetzungsfeststellung

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 10 LA 31/06 vom 29.08.2007

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Amtshaftung, Amtshaftungsklage, Feststellungsinteresse, Fortsetzungsfeststellung, Fortsetzungsfeststellungsklage, offensichtliche Aussichtslosigkeit, Schadensersatzklage, Zulässigkeit
Stichwort:Fortsetzungsfeststellung
Leitsatz:Zu den Anforderungen an das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO):

Ein berechtigtes Feststellungsinteresse nach dieser Bestimmung liegt nicht vor, wenn der Kläger lediglich beabsichtigt, die Erfolgsaussichten einer möglichen Amtshaftungsklage nach Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens prüfen zu lassen.

Von einer offensichtlichen Aussichtslosigkeit einer Amtshaftungsklage, die einem berechtigten Feststellungsinteresse entgegensteht, kann nur dann ausgegangen werden, wenn ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass der behauptete Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt bestehen kann. Die Feststellung der Rechtmäßigkeit eines erledigten Verwaltungsakts nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist eine Frage der Begründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage; sie kann nicht bereits zur Nichtanerkennung eines berechtigten Feststellungsinteresses herangezogen werden.

Zu den Anforderungen, unter denen ein Fehlen eines berechtigten Feststellungsinteresses auf Grund einer offensichtlichen Aussichtslosigkeit einer Amtshaftungsklage anzunehmen ist, wenn ein Kollegialgericht das angefochtene Verwaltungshandeln gebilligt hat.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 LA 31/06



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 129/07 vom 23.07.2007

Rechtsgebiete:HSOG
Schlagworte:Fortsetzungsfeststellung, Feststellung, Gewahrsam, Unterbindungsgewahrsam, Anhörung, Freiheitsentziehung
Stichwort:Fortsetzungsfeststellung
Leitsatz:1. Entscheidet der Richter, dass eine Person, der durch die Polizeibehörde bereits die Freiheit entzogen wurde, weiter nach § 32 Abs. 1 HSOG in Gewahrsam zu verbleiben hat, so erstreckt sich die richterliche Entscheidung sowohl auf die Rechtmäßigkeit der bisherigen Freiheitsentziehung durch die Polizeibehörde als auch über die Erforderlichkeit der Fortdauer der Freiheitsentziehung.

2. Endet die polizeiliche Ingewahrsamnahme ohne dass es zu einer weiteren Anordnung des Amtsgerichts hinsichtlich der Fortdauer gekommen ist, so bleibt für die Prüfung, ob die polizeiliche Ingewahrsamnahme rechtswidrig war, bei der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte.

3. Der Richter hat selbst die tatsächlichen Feststellungen zu treffen, die eine Ingewahrsamnahme rechtfertigen. Dazu gehört auch die persönliche Anhörung des Betroffenen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 129/07

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 138/03 vom 28.11.2005

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Erledigung, Hauptsache, Hauptsacheerledigung, Rechtsmittelverfahren, Fortsetzungsfeststellung
Stichwort:Fortsetzungsfeststellung
Leitsatz:1. Zur Frage, wann im Wohnungseigentumsverfahren Hauptsacheerledigung eintritt und welche Folgen dies für das Rechtsmittelverfahren hat

2. Die Fortsetzung eines in der Hauptsache erledigten Verfahrens zum Zwecke der Feststellung der Rechtswidrigkeit ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und somit auch im Wohnungseigentumsverfahren nicht vorgesehen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 138/03

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 82/05 vom 07.03.2005

Rechtsgebiete:FGG, GG, HFEG
Schlagworte:Unterbringung, Fortsetzungsfeststellung, Erledigung, Angehörige
Stichwort:Fortsetzungsfeststellung
Leitsatz:Eine Beschwerdeberechtigung zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer in der Hauptsache durch Ablauf der Unterbringungsfrist erledigten Unterbringungsmaßnahme steht nur dem Betroffenen selbst, nicht jedoch dessen während der Dauer der Unterbringung nach §§ 70 m Abs. 2, 70 d Abs. 1 Nr. 1 bis 2 FGG beschwerdeberechtigten Angehörigen zu.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 82/05


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