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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 391/06 vom 20.06.2007

Rechtsgebiete:HSOG
Schlagworte:Bereitschaftsdienst, Fortsetzungsfestellung, Feststellung, Gentechnik, Ingewahrsamnahme, Unterbindungsgewahrsam, Freiheitsentziehung
Stichwort:Fortsetzungsfestellung
Leitsatz:1. Das unbefugte Herausreißen gentechnisch veränderter Pflanzen in einem genehmigten Feldversuch kann begründeter Anlass für Unterbindungsgewahrsam nach dem HSOG sein.

2. Die Polizei ist verpflichtet, unverzüglich nach dem Festhalten der Person eine gerichtliche Entscheidung über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung herbeizuführen, sofern eine zeitnahe Entlassung nicht beabsichtigt ist.

3. Ist zur Tagzeit kein Richter erreichbar und besteht auch kein Bereitschaftsdienst, so ist der weitere Unterbindungsgewahrsam bis zur Zuführung des Betroffenen zum Richter auch dann rechtswidrig, wenn das Gericht am Tag nach der Festnahme die Fortdauer des Unterbindungsgewahrsams zu Recht anordnet.

4. Die Frage, ob die Polizei ein selbständiges Rechtsmittel gegen die auf die Beschwerde des Betroffenen ergangene Fortsetzungsfeststellungsentscheidung des Landgerichts hat, bleibt offen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 391/06




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