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Fortsetzung des Medizinstudiums im Beitrittsgebiet vor der Wiedervereinigung nach dreimaligem Scheitern in der ärztlichen Prüfung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 34.00 vom 09.05.2001

Rechtsgebiete:BÄO, ÄAppO
Schlagworte:Erlaubnis für Tätigkeit als Arzt im Praktikum, Fortsetzung des Medizinstudiums im Beitrittsgebiet vor der Wiedervereinigung nach dreimaligem Scheitern in der ärztlichen Prüfung, Versagung der Erlaubnis zum Arzt im Praktikum wegen fehlerhafter Zulassung zur ärztlichen Prüfung.
Stichwort:Fortsetzung des Medizinstudiums im Beitrittsgebiet vor der Wiedervereinigung nach dreimaligem Scheitern in der ärztlichen Prüfung
Leitsatz:Leitsatz:

Die Erlaubnis zur Tätigkeit als Arzt im Praktikum kann nicht mit der Begründung versagt werden, der Antragsteller hätte zu der von ihm bestandenen ärztlichen Prüfung bzw. zu der ihr durch § 14 Abs. 4 BÄO gleichgestellten Hochschulprüfung im Beitrittsgebiet nicht zugelassen werden dürfen.

Urteil des 3. Senats vom 9. Mai 2001 - BVerwG 3 C 34.00 -

I. VG Halle vom 27.05.1997 - Az.: VG 1 A 356/94 -
II. OVG Magdeburg vom 20.04.2000 - Az.: OVG A 2 S 376/97 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 34.00




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