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Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 8 AZR 265/97 vom 12.11.1998

Rechtsgebiete:BGB, KSchG
Schlagworte:Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang
Stichwort:Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Betriebsübergang
Leitsatz:Leitsatz:

Geht ein Betrieb oder Betriebsteil dadurch auf den Erwerber über, daß dieser die Identität der wirtschaftlichen Einheit durch die Einstellung der organisierten Hauptbelegschaft und deren Einsatz auf ihren alten Arbeitsplätzen mit unveränderten Aufgaben vornimmt, hat der Arbeitnehmer den Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses noch während des Bestehens oder zumindest unverzüglich nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen geltend zu machen (Fortführung des Senatsurteils vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613 a BGB). Das Fortsetzungsverlangen ist gegenüber dem Betriebserwerber zu erklären. Es darf nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden, deren Eintritt vom Betriebserwerber nicht beeinflußt werden kann.

Aktenzeichen: 8 AZR 265/97
Bundesarbeitsgericht 8. Senat Urteil vom 12. November 1998
- 8 AZR 265/97 -

I. Arbeitsgericht
Köln
- 3 Ca 4943/95 -
Urteil vom 09. Oktober 1996

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 12 Sa 1503/96 -
Urteil vom 04. April 1997
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 265/97




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