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Fortsetzung der Hauptverhandlung an einem anderen Ort

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OLG-HAMM – Urteil, 1 Ss 125/01 vom 06.06.2001

Rechtsgebiete:StPO, GVG
Schlagworte:Begründung der Verfahrensrüge, Fortsetzung der Hauptverhandlung an einem anderen Ort, fehlender Aushang, Hinweis, Terminszettel, Verschulden des Gerichts
Stichwort:Fortsetzung der Hauptverhandlung an einem anderen Ort
Leitsatz:Zur ausreichenden Begründung der Verfahrensrüge, mit der eine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes dadurch geltend wird, dass bei Fortsetzung der Hauptverhandlung an einem anderen Ort darauf nicht durch einen Aushang an Gerichtssaal hingewiesen worden ist.
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 1 Ss 125/01




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