JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Fortgeltung
| Rechtsgebiete: | GG, SächsVerf, SOMIAP |
| Schlagworte: | Schule, Prüfung, Behinderung, Zulassung, Chancengleichheit, Rechtsgrundlage, Fortgeltung, Gesetzesvorbehalt |
| Stichwort: | Fortgeltung |
| Leitsatz: | 1. Bei der Prüfung selbst und der auf die Prüfung folgenden Zulassungsentscheidung gebietet es der Grundsatz der Chancengleichheit, für alle Prüflinge oder Bewerber dieselben inhaltlichen Zulassungsvoraussetzungen aufzustellen. Dies gilt auch für behinderte Prüflinge. 2. Fehlt einer Rechtsverordnung, die Anforderungen für den Übertritt an einen anderen oder weiterführenden Ausbildungsgang festlegt, eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage, führt dies grundsätzlich nicht dazu, dass Prüflinge, die die dort festgesetzten Anforderungen nicht erfüllen, zwingend einen Anspruch auf Übertritt haben. Vielmehr ist die Verordnung in ihrem Kernbestand vorläufig weiter anzuwenden. Bei einer Durchschnittsnote von schlechter als 2,5 besteht in Sachsen kein Anspruch auf einen Übertritt vom Hauptschulbildungsgang in den Realschulbildungsgang nach der 9. Klasse. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 B 292/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG |
| Schlagworte: | Beamtenrecht, Besoldungsrecht, kinderreiche Beamte, Alimentation, amtsangemessene Besoldung, sozialhilferechtlicher Bedarf, Bundesverfassungsgericht, Vollstreckungsanordnung, Fortgeltung |
| Stichwort: | Fortgeltung |
| Leitsatz: | Die Alimentation eines Beamten der Besoldungsgruppe A 15 mit vier Kindern hat in den Jahren 2002 bis 2004 nicht den weiterhin bindenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschluss vom 24. November 1998 - BVerfGE 99, S. 300 ff. - entsprochen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 11499/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, VwGO |
| Schlagworte: | Libanon, Beschwerde, Darlegungsanforderungen, Asylgesuch, Asylantrag, Aufenthaltsgestattung, Erlöschen, räumliche Beschränkung, Fortgeltung, Weiterleitungs- und Meldeanordnung |
| Stichwort: | Fortgeltung |
| Leitsatz: | 1. Eine Aufenthaltsgestattung entsteht gem. § 55 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG kraft Gesetzes bereits im Zeitpunkt der Anbringung eines Asylgesuchs gemäß § 13 Abs. 1 AsylVfG und nicht erst mit Stellung eines förmlichen Asylantrages gemäß § 14 AsylVfG. 2. Die räumliche Beschränkung des Aufenthalts eines Ausländers auf den Bezirk der Ausländerbehörde, in dem die zugewiesene Erstaufnahmeeinrichtung liegt, bleibt bestehen, auch wenn die Aufenthaltsgestattung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 2 AsylVfG erloschen ist, weil der Ausländer nicht fristgerecht einen Asylantrag gestellt hat. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 3 S 23.07 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, AufenthG, FreizügG EU, VwVfG, EG |
| Schlagworte: | Bestandskraft, Ausweisung, EU-Bürger, Freizügigkeit, Fortgeltung, Unionsbürgerschaft, Rücknahme, Verzicht |
| Stichwort: | Fortgeltung |
| Leitsatz: | 1. Ausweisungen von EU-Bürgern, die vor dem Inkrafttreten des FreizügG/EU bestandskräftig geworden sind, sind auch nach diesem Zeitpunkt noch wirksam. 2. Weder nationales Recht noch Gemeinschaftsrecht begründen einen Anspruch auf Rücknahme einer bestandskräftig gewordenen gemeinschaftsrechtswidrigen Ausweisung. 3. Mit der Verpflichtungsklage kann auch die Rücknahme eines unwirksamen Bescheides begehrt werden. 4. Zur Freizügigkeit aus der Unionsbürgerschaft und zur Erstreckung des Freizügigkeitsrechts von Kindern auf ihre Eltern (im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH, Entscheidungen Baumbast und Chen). 5. An den Verzicht auf Freizügigkeit sind strenge Anforderungen zu stellen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 13 S 451/06 | |
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