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JuraForum.deUrteileSchlagwörterFFortführung der alten Rechtsprechung 

Fortführung der alten Rechtsprechung

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. VIII 267/04 vom 10.01.2005

1. Dem nach dem 30. Juni 2004 zum Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalt stehen die gesetzlichen Gebühren auch dann nach dem RVG zu, wenn er vor dem Stichtag für den Übergang von der BRAGO zum RVG bereits mit der Wahlverteidigung des Mandanten beauftragt war.

2. Zur Pauschgebühr nach § 51 RVG.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. VIII 268/04 vom 10.01.2005

1. Dem nach dem 30. Juni 2004 zum Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalt stehen die gesetzlichen Gebühren auch dann nach dem RVG zu, wenn er vor dem Stichtag für den Übergang von der BRAGO zum RVG bereits mit der Wahlverteidigung des Mandanten beauftragt war.

2. Zur Pauschgebühr nach § 51 RVG.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 (s) Sbd. VIII 269/04 vom 10.01.2005

1. Dem nach dem 30. Juni 2004 zum Pflichtverteidiger bestellten Rechtsanwalt stehen die gesetzlichen Gebühren auch dann nach dem RVG zu, wenn er vor dem Stichtag für den Übergang von der BRAGO zum RVG bereits mit der Wahlverteidigung des Mandanten beauftragt war.

2. Zur Pauschgebühr nach § 51 RVG.

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