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Fortfall des Arbeitsplatzes

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LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 2 Ta 133/05 vom 02.06.2005

Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG
Schlagworte:Weiterbeschäftigung, Zwangsvollstreckung, Einstellung, Einstellungsgründe, Fortfall des Arbeitsplatzes
Stichwort:Fortfall des Arbeitsplatzes
Leitsatz:Beruft ein Arbeitgeber, der erstinstanzlich zur Weiterbeschäftigung verurteilt worden ist, sich in der Zwangsvollstreckung darauf, dass der Arbeitsplatz fortgefallen sei, trägt er hierfür die Darlegungs- und Beweislast. Auf einen Fortfall des Arbeitsplatzes wird er sich i.d.R. nur dann berufen können, wenn Arbeitsplätze als Reaktion auf äußere Zwänge oder vorrangige unternehmerische Gesichtspunkte fortgefallen sind.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 2 Ta 133/05




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