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JuraForum.deUrteileSchlagwörterFfortdauernder Rechtsweg zu den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Angelegenheiten der Sozialhilfe bei vor dem 1. Januar 2005 anhängig gewordenen Klagen 

fortdauernder Rechtsweg zu den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Angelegenheiten der Sozialhilfe bei vor dem 1. Januar 2005 anhängig gewordenen Klagen

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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 B 00.1896 vom 22.02.2005

Rechtsgebiete:BSHG, SGB I, Nds.AG BSHG, Nds. Heranziehungsverordnung AG BSGH
Schlagworte:Sozialhilfe - fortdauernder Rechtsweg zu den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Angelegenheiten der Sozialhilfe bei vor dem 1. Januar 2005 anhängig gewordenen Klagen - Anwendung der Vorschriften des mit Ablauf des 31. Dezember 2004 aufgehobenen Bundessozialhilfegesetzes - Kostenerstattung bei Übertritt aus dem Ausland - Verlust des gewöhnlichen Aufenthalts, wenn während eines längeren Auslandsaufenthaltes Familienmitglieder, mit denen der Hilfeempfänger bisher gemeinsam in einer Wohnung lebte, die Wohnung kündigen und in eine andere Gemeinde umziehen - Übertragung von Aufgaben - hier: Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen nach § 108 BSHG - vom überörtlichen auf den örtlichen Sozialhilfeträger nach niedersächsischem Landesrecht
Stichwort:fortdauernder Rechtsweg zu den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Angelegenheiten der Sozialhilfe bei vor dem 1. Januar 2005 anhängig gewordenen Klagen
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 12 B 00.1896




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