Zur Frage, ob und wann die Verhinderung des Wahlverteidigers als "wichtiger Grund" angesehen werden kann, der die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate rechtfertigt.
Ein wegen Verdunkelungsgefahr erlassener Haftbefehl kann jedenfalls dann auch gegen Kaution außer Vollzug gesetzt werden, wenn wenn dem Beschuldigten zusätzlich aufgegeben worden ist, mit Mitbeschuldigten und Zeugen keinen Kontakt aufzunehmen und die Kaution auch der Sicherung dieses "Kontaktverbotes" gilt.