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Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 4 S 2150/08 vom 27.03.2009

Rechtsgebiete:BBesG, LBG
Schlagworte:Beurlaubung, Dienstliches Interesse, Öffentliche Belange, Lehrer, Fortbildung
Stichwort:Fortbildung
Leitsatz:Zur Frage, ob die aufgrund von § 153c Abs. 1 Nr. 1 LBG bewilligte Beurlaubung einer Spanischlehrerin für eine Fortbildungsreise zum Zwecke der Verbesserung ihrer sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse dienstlichen Interessen oder öffentlichen Belangen im Sinne von § 28 Abs. 3 Nr. 3 BBesG dient.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 4 S 2150/08



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 9 W 32/07 vom 14.01.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Richterablehnung, Befangenheit, Termin, Terminsverlegung, Rechtsanwalt, Urlaub, Fortbildung, Sozius, Vertretung
Stichwort:Fortbildung
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 9 W 32/07

BAG – Urteil, 9 AZR 604/06 vom 05.06.2007

Rechtsgebiete:BGB, LPersVG Rheinland-Pfalz, BezTV Ausbildung vom 1. März 1979
Schlagworte:Fortbildung - Rückzahlungsklausel - Tarifvorbehalt - Mitbestimmung -Personalrat - soziale Leistung
Stichwort:Fortbildung
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 604/06

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 270/06 vom 12.04.2007

Rechtsgebiete:BRKG, LSA-BG, TGV
Schlagworte:Abordnung, Ausbildung, Dienstreise, Fortbildung, Fürsorge, Reisekostenvergütung, Trennungsgeld
Stichwort:Fortbildung
Leitsatz:1. Das BRKG differenziert in §§ 2, 11 Abs. 1 BRKG einerseits und in § 15 Abs. 1 BRKG andererseits zwischen der Gewährung einer Reisekostenvergütung und der Bewilligung von Trennungsgeld.

2. Dabei behandelt § 2 Abs. 1 Satz 4 BRKG Reisen "aus Anlass" einer Versetzung, Abordnung und Kommandierung als Dienstreisen, wenngleich sich derartige Reisen nicht als Dienstreise im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 BRKG darstellen.

3. Im Falle von Abordnungen und Kommandierungen soll eine Reisekostenvergütung ausschließlich für die (Dienst-)Reise zur neuen Dienststätte und für die (Dienst-)Reise zur bisherigen (alten) Dienststätte zurück gewährt werden.

4. Demgegenüber regelt § 15 BRKG i. V. m. der TGV den Zeitraum während der Abordnung des Beamten.

5. § 11 Abs. 4 BRKG erfasst Reisen, die keine Dienstreisen gemäß § 2 Abs. 1 BRKG darstellen.

6. Soweit der Bundes- bzw. Landesgesetzgeber, wie in § 1 Abs. 3 Nr. 1 TGV, Einschränkungen von Erstattungsleistungen bestimmt, ist dies jedenfalls in solchen Fällen durch den Beamten hinzunehmen, in denen es um geringfügige Erstattungsleistungen ginge.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 270/06


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