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fortbestehender Arbeitsvertrag

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LAG-KOELN – Beschluss, 3 Ta 220/04 vom 12.07.2004

Rechtsgebiete:ArbGG
Schlagworte:Rechtsweg, Geschäftsführer, Versorgungszusage, fortbestehender Arbeitsvertrag
Stichwort:fortbestehender Arbeitsvertrag
Leitsatz:Für den Anspruch eines Geschäftsführers auf betriebliche Altersversorgung ist der Rechtweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet, wenn es sich um eine Versorgungszusage aus einem früheren Arbeitsverhältnis handelt, die Kraft ausdrücklicher Vereinbarung im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers fortgilt.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 3 Ta 220/04




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