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Fortbestehen eines Gesamtpersonalrats

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 PB 7.08 vom 23.04.2008

Rechtsgebiete:BPersVG
Schlagworte:Fortbestehen eines Gesamtpersonalrats
Stichwort:Fortbestehen eines Gesamtpersonalrats
Leitsatz:In einem Beschlussverfahren um das Fortbestehen eines Gesamtpersonalrats sind die formellen und materiellen Voraussetzungen nach § 6 Abs. 3, § 55 BPersVG zu prüfen; für Vermutungen in der einen oder anderen Richtung ist auch dann kein Raum, wenn das Fortbestehen eines Außenstellenpersonalrats Gegenstand eines eigenständigen Beschlussverfahrens vor einem anderen Gericht ist.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 PB 7.08




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