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Formularvertrag

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 4 Sa 901/08 vom 19.06.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Firmenwagen, Formularvertrag
Stichwort:Formularvertrag
Leitsatz:Unwirksamkeit einer Formularregelung über die Verpflichtung des Arbeitnehmers, bei Ende des Arbeitsvertrages den Leasingvertrag über einen Firmenwagen bei seinem neuen Arbeitgeber einzubringen, einen Mitarbeiter zu finden, der firmenwagenberechtigt ist und sein Fahrzeug übernehmen möchte, oder den Vertrag auf eigene Kosten aufzulösen.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 4 Sa 901/08



LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 7 Sa 100/05 vom 17.02.2006

Rechtsgebiete:MTV, BGB, BBiG
Schlagworte:Erstattung von Ausbildungskosten für Ausbildung zum Versicherungsfachmann (BWV), Formularvertrag, Erstattung wegen Ablehnung eines Übernahmeangebots, absoluter Kontrahierungszwang, Inhaltskontrolle, Transparenzgebot, geltungserhaltende Reduktion und ergänzende Vertragsauslegung
Stichwort:Formularvertrag
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 7 Sa 100/05

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 84/05 vom 25.05.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Fortbildungskosten, Rückzahlung, Pauschalbeteiligung, Darlehensvertrag, betriebsbedingte Kündigung, Formularvertrag, Kontrolle, unangemessen, Benachteiligung, Erstattung von Ausbildungskosten, Arbeitgeberkündigung
Stichwort:Formularvertrag
Leitsatz:Eine formularmäßige arbeitsvertragliche Regelung, nach der ein Arbeitnehmer über die Vertragskonstruktion eines Darlehens uneingeschränkt zur Rückzahlung anteiliger Fortbildungskosten verpflichtet wird, ungeachtet einer etwaigen Betriebstreue und/oder ungeachtet einer Differenzierung bzgl. der Rückzahlungsverpflichtung danach, aus welchem Verantwortungs- und Risikobereich eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses entspringt, stellt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB n.F. dar. Eine solche Vereinbarung ist unwirksam.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 84/05

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 3 Sa 245/04 vom 22.09.2004

Rechtsgebiete:ArbZG, BGB, EGBGB
Schlagworte:Verjährung, Verwirkung, verfallen, einseitige Ausschlussfrist, Nachtzuschlag, Nachtarbeitnehmer , Wechselschicht, Pauschalierungsabrede, Benachteiligung, unangemessen, Transparenzgebot, Formularvertrag, einseitige einzelvertragliche Ausschlussfrist, unangemessene Benachteiligung, Nachtarbeit, Zuschlag, Pauschalierung, Formularvertrag, unangemessene Benachteiligung
Stichwort:Formularvertrag
Leitsatz:1. Eine formularmäßige einseitige, nur für Arbeitnehmer geltende arbeitsvertragliche Ausschlussfrist verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB n. F.

2. Eine formularmäßig vereinbarte, pauschale, keine Begrenzung nach oben enthaltende und auch nicht annähernd den Umfang der einkalkulierten zuschlagspflichtigen Arbeitsleistung transparent machende, arbeitsvertragliche Pauschalierungsabrede, nach der im Bruttomonatsentgelt alle Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit enthalten sind , ist gem. § 307 BGB n.F. unwirksam. Sie benachteiligt den Arbeitnehmer infolge der dem Arbeitgeber eingeräumten unbegrenzten Möglichkeit eines nachhaltigen Eingriffes in das synallagmatische Verhältnis unangemessen und verstößt gegen das Transparenzgebot.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 245/04


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