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formularmäßige Aufforderung zur Ergänzung des Vortrags im Hauptsacheverfahren nach Bescheidung des Rechtsschutzbegehrens als offensichtlich unbegründet im Eilverfahren.

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 1 B 103.02 vom 18.09.2002

Rechtsgebiete:AsylVfG, VwGO, GG
Schlagworte:Fiktive Klagerücknahme, Voraussetzungen für Betreibensaufforderung, Fehlen begründeter Zweifel am Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses, formularmäßige Aufforderung zur Ergänzung des Vortrags im Hauptsacheverfahren nach Bescheidung des Rechtsschutzbegehrens als offensichtlich unbegründet im Eilverfahren.
Stichwort:formularmäßige Aufforderung zur Ergänzung des Vortrags im Hauptsacheverfahren nach Bescheidung des Rechtsschutzbegehrens als offensichtlich unbegründet im Eilverfahren.
Leitsatz:Die nicht näher konkretisierte Aufforderung an den Kläger, seine Klage unter Auseinandersetzung mit einer ablehnenden Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren (hier: nach § 80 Abs. 5 VwGO, § 36 AsylVfG) ergänzend zu begründen, vermag die Rechtsfolge der Rücknahmefiktion nach § 81 AsylVfG nicht auszulösen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 1 B 103.02




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