1. Ist der Bürge Geschäftsführer oder Gesellschafter des Hauptschuldners, können Formularbürgschaften auch dann wirksam sein, auch wenn de Sicherungszweck unbestimmt und allumfassend ist.
2. Leistungen einer Warenkreditversicherung dienen nicht der Schuldbefreiung des Hauptschuldners und führen deshalb nicht zur Tilgung der Hauptschuld.
3. § 67 VVG gilt nicht für Ansprüche aus Warenkreditversicherungen.