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Formnichtiger Aufhebungsvertrag und Annahmeverzug

Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-LAG – Urteil, 5 Sa 131/02 vom 27.01.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Formnichtiger Aufhebungsvertrag und Annahmeverzug
Stichwort:Formnichtiger Aufhebungsvertrag und Annahmeverzug
Leitsatz:1. Annahmeverzug des Arbeitgebers setzt die Leistungsbereitschaft des Arbeitnehmers voraus. Diese fehlt, wenn der Arbeitnehmer durch Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag dokumentiert, ab einem darin bestimmten Zeitpunkt nicht mehr Arbeitsleistung erbringen zu wollen, auch dann, wenn der Aufhebungsvertrag mangels Schriftform formnichtig ist.

2. Unentschieden bleibt, wer die Beweislast für fehlende bzw. vorhandene Leistungsbereitschaft trägt.
Volltext: THUERINGER-LAG - Urteil, 5 Sa 131/02




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