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formlose Abtretungsanzeige

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 2 S 2220/03 vom 11.11.2004

Rechtsgebiete:KAG, AO, BauGB
Schlagworte:Abtretung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs, formalisierte Abtretungsanzeige, formlose Abtretungsanzeige, Anzeigewille, ausreichende wegemäßige Erschließung, Vorausleistung, Rückzahlungsanspruch, Verzinsungsanspruch, Benutzbarkeit einer Erschließungsanlage, Fahrbahnbreite, abgesetzter Gehweg
Stichwort:formlose Abtretungsanzeige
Leitsatz:1. Es bleibt offen, ob bei notariell beurkundeten Abtretungen von erschließungsbeitragsrechtlichen Forderungen auf das Erfordernis einer formalisierten Abtretungsanzeige (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 b KAG in Verb. mit § 46 Abs. 3 AO) verzichtet werden kann und gegebenenfalls eine formlose Abtretungsanzeige genügt; unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung der Abtretung ist jedenfalls das Vorliegen eines den Anforderungen des § 46 Abs. 1 und Abs. 2 AO entsprechenden erkennbaren Anzeigewillens.

2. Zur funktionsgerechten Benutzbarkeit der Erschließungsanlage bei Geltendmachung des Rückzahlungs- bzw. Verzinsungsanspruchs gem. § 133 Abs. 3 S. 3 und 4 BauGB.

3. Ob die Benutzbarkeit einer Straße im Sinne des § 133 Abs. 3 S. 3 BauGB die Anlage eines abgesetzten Gehwegs erfordert, richtet sich nach den Umständen des konkreten Einzelfalls (wie BVerwGE 64, 186, 194).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 2220/03




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