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Formerfordernisse bei Änderung von Beherrschungsverträgen und Ergebnisabführungsverträgen

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, I R 66/07 vom 22.10.2008

Rechtsgebiete:KStG 1999 i.d.F. des StSenkG, KStG, AktG
Schlagworte:Formerfordernisse bei Änderung von Beherrschungsverträgen und Ergebnisabführungsverträgen - Wirkung einer Regelung als Vertragsänderung - Steuerrechtliche Behandlung von Verlustübernahmen bei "verunglückter" Organschaft
Stichwort:Formerfordernisse bei Änderung von Beherrschungsverträgen und Ergebnisabführungsverträgen
Leitsatz:Die Änderung eines zwischen zwei GmbH bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages bedarf zu ihrer Anerkennung im Rahmen der körperschaftsteuerlichen Organschaft der Eintragung in das Handelsregister sowie der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der beherrschten Gesellschaft.
Volltext: BFH - Beschluss, I R 66/07




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