JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > formelle Illegalität
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, BauO Bln, AGBauGB |
| Schlagworte: | Großflächige Werbeanlage, Baugerüstwerbung, Günderzeitgebäude, Giebelwand, Beseitigungsverfügung, sofortige Vollziehung, formelle Illegalität, Verfahrensfreiheit, Genehmigungsfreistellungsverfahren, zeitlicher und funktionaler Zusammenhang mit konkretem Bauvorhaben, anlagenbezogenes Verunstaltungsverbot, erdrückende Wirkung im Verhältnis zu anderem Gebäudeteil, umgebungsbezogenes Verunstaltungsverbot, städtebauliche und stadtbildliche Gestaltungsmerkmale, Widerspruch zu angrenzender Wohnnutzung, (keine) gewöhnungsbedingte Änderung der Anschauungen, Ermessensausübung, Gleichbehandlungsgrundsatz, besonderes Vollzugsinteresse, negative Vorbildwirkung |
| Stichwort: | formelle Illegalität |
| Leitsatz: | 1. Eine nach § 62 Abs. 1 Nr. 11 Buchstabe a BauO Bln verfahrensfreie und nach § 10 Abs. 3 Nr. 1 BauO Bln vom Verunstaltungsverbot ausgenommene Werbeanlage an einem Baugerüst liegt nicht bereits dann vor, wenn das betreffende Gerüst aufgrund seiner konstruktiven Merkmale grundsätzlich zur Nutzung als Baugerüst geeignet ist; das Gerüst muss vielmehr auch der Ausführung eines konkreten Bauvorhabens dienen. 2. Eine Verunstaltung des Anbringungsortes ist regelmäßig bereits dann anzunehmen, wenn das Erscheinungsbild für den in durchschnittlichem Maße für gestalterische Eindrücke aufgeschlossenen Teil der Betrachter das Maß der bloßen Unschönheit überschreitet; ob das Erscheinungsbild "lang anhaltenden Protest" auslöst, ist hierbei nicht zu prüfen. 3. Die Feststellung einer Verletzung der umgebungsbezogenen Anforderungen des Verunstaltungsverbots setzt einen deutlich zu Tage tretenden Widerspruch des Erscheinungsbildes der Anlage zu den für die Umgebung bestimmenden städtebaulichen oder stadtbildlichen Gestaltungsmerkmalen voraus (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung). 4. Bei Werbeanlagen rechtfertigt in der Regel allein die Erfüllung des Tatbestandes der formellen Illegalität den Erlass einer Beseitigungsverfügung, ohne dass es weitergehender Ermessenserwägungen bedarf. 5. Die Annahme einer das besondere Vollzugsinteresse rechtfertigenden negativen Vorbildwirkung bedarf bei formell illegalen Werbeanlagen regelmäßig keiner weiteren Begründung. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 2 S 45.08 | |
| Rechtsgebiete: | LBauO, BauNVO, VwGO |
| Schlagworte: | Baurecht, Nutzungsuntersagung, Nutzungsverbot, Sondergebiet Erholung, sofortige Vollziehung, Sofortvollzug, öffentliches Interesse, Vollziehungsinteresse, besonderes öffentliches Interesse, Tiergehege, Käfig, Einfriedung, Umzäunung, bauliche Anlage, Genehmigungspflicht, genehmigungsfrei, Bebauungsplan, Baugrenze, überbaubare Fläche, aufschiebende Wirkung, formelle Illegalität, materielle Illegalität |
| Stichwort: | formelle Illegalität |
| Leitsatz: | Wird die in der Haltung von Tieren bestehende Nutzung einer baulichen Anlage untersagt, so stellt die gleichzeitige Aufforderung, die gehaltenen Tiere zu entfernen, lediglich eine ebenfalls von § 81 Satz 1 LBauO gedeckte Konkretisierung der Nutzungsuntersagung ohne weitergehenden Regelungsgehalt dar. Mittels Zäunen errichtete Tiergehege innerhalb eines eingefriedeten Geländes stellen keine gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 6a LBauO genehmigungsfreien Einfriedungen dar. Zum besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung einer baurechtlichen Nutzungsuntersagungsverfügung. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 B 10574/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BayBO, BauGB, BauNVO 1977, BauNVO 1990 |
| Schlagworte: | Mobilfunkanlage, Genehmigungspflicht, 10-m-Grenze, Hauptanlage, Nebenanlage, fernmeldetechnische Nebenanlage, Bebauungsplan, Dorfgebiet, Befreiung, Abweichungsantrag, Baueinstellung, formelle Illegalität |
| Stichwort: | formelle Illegalität |
| Leitsatz: | Mobilfunk-Basisstationen sind Teile gewerblicher Hauptanlagen im Sinne der Baunutzungsverordnung und können gleichzeitig fernmeldetechnische Nebenanlagen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO 1990 sein. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 25 B 01.2747 | |
| Rechtsgebiete: | LBauO, VwGO |
| Schlagworte: | Baurecht, Baueinstellung, Baueinstellungsverfügung, Viehunterstand, Weidetierunterstand, landwirtschaftliches Betriebsgebäude, Erschließung, Notwegerecht, Verkehrserschließung, Stall, formelle Illegalität, materielle Illegalität, Genehmigungsfähigkeit, offensichtliche Genehmigungsfähigkeit, Baugenehmigungspflicht, Genehmigungspflicht, genehmigungsfreie Vorhaben, Genehmigungsfreiheit |
| Stichwort: | formelle Illegalität |
| Leitsatz: | Landwirtschaftliche Betriebsgebäude sind nur dann im Sinne des § 62 Abs. 1 Nr. 1b LBauO zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt, wenn ihre Nutzungsmöglichkeit nach Bauausführung, Größe, Gestaltung und dergleichen bei objektiver Betrachtung auf diesen Zweck beschränkt ist und sie insbesondere nicht zur dauernden Unterbringung von Tieren geeignet sind. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 B 10256/04.OVG | |
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