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Formbedürftigkeit des Nachweises der Genehmigung eines Ehevertrages durch den vollmachtlos vertretenen Ehegatten gegenüber dem Registergericht

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 9102/00 vom 24.07.2001

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Formbedürftigkeit des Nachweises der Genehmigung eines Ehevertrages durch den vollmachtlos vertretenen Ehegatten gegenüber dem Registergericht
Stichwort:Formbedürftigkeit des Nachweises der Genehmigung eines Ehevertrages durch den vollmachtlos vertretenen Ehegatten gegenüber dem Registergericht
Leitsatz:Die Zustimmung des beim Abschluss eines Ehevertrages vollmachtlos vertretenen Ehegatten ist für die Eintragung in das Güterrechtsregister dem Registergericht in öffentlich beglaubigter Form nachzuweisen.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 9102/00




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