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Form der Bekanntgabe

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 688/06 vom 09.11.2006

Die Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG wird durch die Anordnung der Vernehmung oder der Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung ausgelöst, vorausgesetzt, die Ermittlungen richten sich gegen eine bestimmte und namentlich bekannte Person.

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