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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 688/06 vom 09.11.2006

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Verjährungsunterbrcehung, Anordnung der Vernehmung, bestimmte Person, Form der Bekanntgabe
Stichwort:Form der Bekanntgabe
Leitsatz:Die Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG wird durch die Anordnung der Vernehmung oder der Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung ausgelöst, vorausgesetzt, die Ermittlungen richten sich gegen eine bestimmte und namentlich bekannte Person.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 688/06




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