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Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Urteil, 2 U 72/08 vom 27.03.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Mietvertrag, Mietverhältnis, Nachtrag, Form, Unterschrift, Kündigung, Treuwidrigkeit, Treu u. Glauben, Golfplatz
Stichwort:Form
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 2 U 72/08



THUERINGER-OVG – Urteil, 3 KO 247/04 vom 22.09.2008

Rechtsgebiete:GG, AO, ThürVerf, ThürKAG, ThürVKO, ThürKO, ThürBekVO
Schlagworte:Vergnügungssteuer, Satzung, Wirksamkeit, Bekanntmachung, Form, (rechtsstaatliche) Anforderungen, Hauptsatzung, Heilung, (echte) Rückwirkung, Steuertatbestand, Bestimmtheit, Dartspiel, Auslegung, Vergnügung, Sport, Abgrenzung, Sportförderungsauftrag, Staatsziel
Stichwort:Form
Leitsatz:1. Zur Auslegung der Begriffe "Apparat" und "Gerät" in einer satzungsrechtlichen Regelung über den Steuertatbestand (hier: elektronisches Dartspielgerät).

2. Die Kommunen im Freistaat Thüringen sind von Rechts wegen nicht gehindert, auch sportliche Veranstaltungen der Vergnügungssteuerpflicht zu unterwerfen.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 3 KO 247/04

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 55/07 vom 02.07.2008

Rechtsgebiete:KAGG, ZPO, BGB, HGB, Rahmenvereinbarung
Schlagworte:Spezialfonds, Fonds, Verwaltung, Schaden, Schadenersatz, Schadensersatz, Berechnung, Anlage, Kapitalanlage, Anleger, Vertragsbedingungen, Bedingungen, Änderung, Form
Stichwort:Form
Leitsatz:1. Die Vertragsbedingungen, die ein Anleger und eine Kapitalanlagegesellschaft vereinbaren, können nachträglich auch dann nur schriftlich geändert werden, wenn ein Spezialfonds betroffen ist, der nur für diesen einen Anleger aufgelegt worden ist.

2. Auch der Anleger, der einer Kapitalanlagegesellschaft vorwirft, sie habe einen Spezialfonds nicht ordnungsgemäß verwaltet, muss seinen Schaden in der Form berechnen, dass er den tatsächlichen Transaktionen diejenigen gegenüberstellt, die ein ordnungsgemäß handelnder Fondsmanager zur damaligen Zeit getätigt hätte.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 55/07

BAG – Urteil, 6 AZR 145/07 vom 13.12.2007

Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Schlagworte:Wartezeitkündigung - Form - Kündigungsverzicht
Stichwort:Form
Leitsatz:1. Wird die Kündigungserklärung für den Arbeitgeber von einem Vertreter mit dem Zusatz "i.A." unterzeichnet, ergibt sich daraus allein noch nicht, dass der Erklärende lediglich als Bote gehandelt hat. Maßgeblich sind vielmehr gemäß §§ 133, 157 BGB die Gesamtumstände. Der so ermittelte rechtsgeschäftliche Vertretungswille muss in der Urkunde jedenfalls andeutungsweise Ausdruck gefunden haben.

2. Der Grundsatz, dass der Arbeitgeber mit dem Ausspruch einer Abmahnung zugleich auf das Recht zur Kündigung aus den Gründen verzichtet, wegen derer die Abmahnung erfolgt ist, gilt auch bei einer Abmahnung, die in der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG ausgesprochen wird.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 145/07


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