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Forderung

Entscheidungen der Gerichte

BAG – Urteil, 10 AZR 834/08 vom 06.05.2009

Ist das Arbeitseinkommen des Arbeitnehmers gepfändet und einem Gläubiger zur Einziehung überwiesen, erfasst der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber, wenn dieser seine Nachweispflicht verletzt hat, Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers deshalb aufgrund einer tariflichen Ausschlussfrist verfallen sind und der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Schadensersatz in Höhe der verfallenen Vergütungsansprüche zu leisten hat.

BAG – Urteil, 5 AZR 310/08 vom 22.04.2009

§ 4 Nr. 6.1 Satz 2 des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe verpflichtet den Arbeitgeber zur Zahlung des Saison-Kurzarbeitergelds in der gesetzlichen Höhe unabhängig davon, ob die persönlichen Bewilligungsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld gemäß §§ 169, 172 SGB III erfüllt sind.

BAG – Urteil, 3 AZR 640/07 vom 21.04.2009

Versorgungsordnungen, die für Entgeltbestandteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze West höhere Leistungen der betrieblichen Altersversorgung als für Bestandteile bis zu dieser Grenze vorsehen, tragen dem unterschiedlichen Versorgungsbedarf Rechnung. Sie sind für Fälle, in denen der Arbeitnehmer tatsächlich auch unter Geltung der Beitragsbemessungsgrenze Ost arbeitet, ergänzend auszulegen. Es ist dann bei Anwendung der Rentenformel statt der Beitragsbemessungsgrenze West ein nach zeitlichen Anteilen gewichteter Wert zwischen den beiden Beitragsbemessungsgrenzen zugrunde zu legen.

BAG – Urteil, 2 AZR 894/07 vom 12.03.2009

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer schriftlich erklärten fristlosen Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer ist regelmäßig treudwidrig.

BAG – Urteil, 1 AZR 515/08 vom 20.01.2009

Eine tarifzuständige Gewerkschaft ist aufgrund ihrer verfassungsrechtlich geschützten Betätigungsfreiheit grundsätzlich berechtigt, E-Mails zu Werbezwecken auch ohne Einwilligung des Arbeitgebers und Aufforderung durch die Arbeitnehmer an die betrieblichen E-Mail-Adressen der Beschäftigten zu versenden.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10600/08.OVG vom 17.09.2008

1. Zur Gewährung der Umstrukturierungsbeihilfe nach der Weinmarktordnung.

2. Bei der Bewilligung eines Vorschusses handelt es sich um eine lediglich vorläufige Regelung, die sich erledigt, sobald die endgültige Entscheidung über die Beihilfegewährung vorliegt.

3. Zur Feststellung der Steillagenqualität eines Grundstücks.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LC 237/05 vom 15.09.2008

1. Die Vorschriften des ersten Kapitels des SGB X über das Verwaltungsverfahren sind auf die Förderung von Pflegeeinrichtungen nach dem NPflegeG nicht anzuwenden.

2. Die Rechtmäßigkeit einer teilweisen Rücknahme von Förderbescheiden ist daher nicht nach § 45 SGB X, sondern nach § 48 VwVfG zu beurteilen.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 13 LA 4/08 vom 08.07.2008

Die Refinanzierung von Kosten des Erwerbs eines bereits betriebenen und im Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhauses kommt weder über die öffentliche Förderung noch über Pflegesätze in Betracht, wenn diese Kosten nicht mit einer "Vermehrung von Krankenhaussubstanz" im Zusammenhang stehen. Gleiches gilt für Kosten der Anmietung oder Pacht, wenn diese an die Stelle solcher Erwerbskosten treten. Zweck der Kostenübernahme im Rahmen der Krankenhausfinanzierung ist nämlich die Refinanzierung von Investitionen, nicht von bloßen Transaktionen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11218/07.OVG vom 06.03.2008

Der Träger einer gemeinnützigen Einrichtung (hier: Altenheim) ist bei einer Finanzierung durch Pflegesätze nicht von Verwaltungsgebühren befreit.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10974/07.OVG vom 24.01.2008

1. Zur Ausübung des Ermessens bei der Entscheidung eines Jugendhilfeträgers über den Antrag des Trägers eines Waldorfkindergartens, die finanzielle Förderung der Personalkosten auch außerhalb seiner Gebietsgrenzen vorzunehmen (Fortführung von OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. März 2003, 7 A 10859/02.OVG - ESOVGRP -).

2. Zur weiteren Anwendbarkeit der bundesrechtlichen Förderungsregelung des § 74 Abs. 1 SGB VIII bis zum Gebrauchmachen der in § 74a SGB VIII eröffneten landesgesetzgeberischen Regelungsbefugnis.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 26 W 86/06 vom 10.08.2007

Die Unpfändbarkeit des Herausgabeanspruchs in Bezug auf Schuldverschreibungen ergibt sich weder aus § 851 ZPO noch aus anderen Gründen. Insbesondere stellt sich die Pfändung dieses Anspruchs nicht als rechtsmissbräuchlich dar.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 26 W 37/07 vom 09.08.2007

Durch die Weigerung der in den Anleihebedingungen genannten Hauptzahlstellen, die ihr tatsächlich angebotenen Inhaberschuldverschreibungen und Zinsscheine entgegenzunehmen, ist die Republik Argentinien in Annahmeverzug geraten.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11510/06.OVG vom 19.04.2007

1. Zu den Anforderungen an einen so genannten integrierten Studiengang im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BAföG.

2. Zur Frage, wann der Besuch von Ausbildungsstätten in mehreren Ländern von besonderer Bedeutung im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BAföG ist.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 19 U 91/06 vom 06.09.2006

Zur Frage, ob ein aufschiebend bedingter Teilerlass auch eine konkludente Vereinbarung über die Fälligkeit der Forderung enthält.

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 2.06 vom 30.08.2006

Wasser- und Bodenverbände können die Finanzierung ihrer Sachaufgaben auf einen Förderverband (§ 2 Nr. 14 WVG) übertragen. Ein solcher Verband darf aber keinen Zweck verfolgen, der über die Unterstützung der einzelnen Mitgliedsverbände bei der Erfüllung ihrer eigenen Sachaufgaben hinausgeht, wie z.B. die Organisation des Finanzausgleichs zwischen den Mitgliedsverbänden (im Anschluss an das Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 6 CN 5.00 - Buchholz 445.1 Allg. Wasserrecht Nr. 7).

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 1 L 118/05 vom 22.06.2006

1. In einem Zuwendungsverhältnis ist von mangelnder Zuverlässigkeit des Zuwendungsempfängers auszugehen, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass der Zuwendungsempfänger nicht die Gewähr für eine dem Zuwendungszweck entsprechende Verwendung der Fördermittel oder für einen reibungslosen Ablauf des Zuwendungsverfahrens bietet.

2. Bei einer Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO sind die Verwaltungsbehörden gehindert, allein aufgrund der Zustimmung des Beschuldigten und der Einstellung als solcher davon auszugehen, dem Beschuldigten sei nachgewiesen, dass er die vorgeworfene Tat begangen habe; dies gilt auch für den Fall, dass der Beschuldigte die ihm auferlegte Geldbuße gezahlt hat (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90 -, NJW 1991, 1530).

3. Die Verwaltungsbehörde trägt grundsätzlich die materielle Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen für den Widerruf eines begünstigenden Verwaltungsakts vorliegen (Anschluss an BFH, Urteil vom 08.11.1972 - VII R 98/68 -, BFHE 107, 482; Urteil vom 13.10.1983 - VII R 33-34/82 -).

4. Von einer mangelnden Zuverlässigkeit des Zuwendungsempfängers bei der Wohnungsbauförderung kann wegen der Wahl eines unzuverlässigen Generalunternehmers nur ausgegangen werden, wenn die Beauftragung des Unternehmers geeignet ist, den Zuwendungszweck, insbesondere im Hinblick auf die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel, oder den Ablauf des Zuwendungsverfahrens zu gefährden, und der Zuwendungsempfänger von den Umständen, die Zweifel an der ordnungsgemäßen Ausführung der Bau- oder sonstigen Maßnahmen durch das beauftragte Unternehmen begründen, wusste oder jedenfalls unter Beachtung der im Zuwendungsverfahren erforderlichen Sorgfalt wissen musste.

5. Zur Frage, ob aus der Beauftragung eines vorbestraften Unternehmers auf die Unzuverlässigkeit des Zuwendungsempfängers zu schließen ist.

6. Der Zuwendungsempfänger ist nicht verpflichtet, sich vor der Erteilung eines Auftrags über Bauleistungen kundig zu machen, ob für die jeweiligen Arbeiten eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich war oder ob ggf. die Eintragung erfolgt ist. Er ist auch nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob bei dem beauftragten Unternehmen ein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mit einer ordnungsgemäßen Buchführung besteht, sofern nicht Anhaltspunkte für das Fehlen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs erkennbar sind. Aus dem Unterbleiben solcher Erkundigungen kann nicht auf die mangelnde Zuverlässigkeit des Zuwendungsempfängers geschlossen werden.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 52/06 vom 06.06.2006

Der Staatsvertrag vom 28. Juni 1983 (Nds. GVBl. S. 394), mit dem sich das Land Niedersachsen gegenüber dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen verpflichtet hat, zu dessen Ausgaben und zu den Ausgaben der jüdischen Gemeinden Niedersachsens für religiöse und kulturelle Bedürfnisse und für Verwaltung jährlich einen Betrag zu zahlen, regelt die Gewährung von Landesleistungen zu dem im Vertrag genannten Zweck abschließend. Ein Förderanspruch kann deshalb nicht unmittelbar gegenüber dem Land durchgesetzt werden, sondern ist an den Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen zu richten.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 A 10095/06.OVG vom 27.04.2006

1. Im Recht der landwirtschaftlichen Subvention gebietet grundsätzlich jeder Verstoß gegen die Förderbestimmungen den Entzug der Beihilfe; dies gilt auch und gerade für Verstöße gegen Genehmigungsvorbehalte.

2. In Ausnahmefällen kann sich die Sanktionierung des Regelverstoßes jedoch als unverhältnismäßig erweisen.

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 9 B 3.05 vom 05.04.2006

Die Ausstellung eine Bescheinigung durch die zuständige Landesbehörde über die ordnungsgemäße Vorbereitung auf einen Beruf ist rechtswidrig, wenn eine Einrichtung ein Pilotprojekt durchführt, dessen ursprüngliche Konzeption eine Eignung zu ordnungsgemäßer beruflicher Fortbildung von Arbeitnehmern zwar ermöglicht, aber in dem Sinne offen ist, dass die tatsächliche Umsetzung davon abweichen und sich im Schwerpunkt als Know-how-Transfer für das Beschäftigungsunternehmen darstellen kann.

Ist nach der tatsächlichen Umsetzung des Projekts eine Qualifizierung von Beschäftigten nur noch gewährleistet, soweit diese im Rahmen von Projekten und Zielsetzungen des konkreten Beschäftigungsunternehmens gefordert wird, handelt es sich dabei nicht um Maßnahmen der beruflichen Fortbildung. Diese setzen bezogen auf den Arbeitnehmer den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen voraus, die allgemein für die Ausübung eines Berufs besser qualifizieren; dazu genügt es nicht, lediglich betriebsbezogen erforderliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 12 U 39/05 vom 26.09.2005

Eine Bank darf eine Grundschuld nur verwerten für die Forderungen, für die sie nach der Sicherungsabrede haftet. Dazu gehört nicht eine Forderung aus § 812 BGB, die die Bank durch Rücküberweisung des Betrages begründet hat, den der Kunde auf einen wegen Anfechtung nichtigen Darlehensvertrag gezahlt hat.

Auch Kreditverträge können nach allgemeinen Grundsätzen wegen Irrtums angefochten werden.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 12 B 10909/05.OVG vom 20.09.2005

Zum Sammlungsverbot bei nicht zweckentsprechender, einwandfreier Verwendung des Sammlungsertrages.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 10 UE 3025/04 vom 06.09.2005

Für die Entscheidung über die Förderung eines Kindergartens eines freien Trägers nach § 74 SGB VIII sind die Landkreise als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auch dann zuständig, wenn allein ihre kreisangehörigen Gemeinden in eigener Trägerschaft Kindergärten betreiben und auch Kindergärten kirchlicher Träger fördern, ohne jedoch selbst zu Trägern der öffentlichen Jugendhilfe bestimmt worden zu sein.

Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe kann sich dieser Verpflichtung weder dadurch entziehen, dass er hierfür keine Mittel in seinen Haushalt einstellt, noch dadurch, dass er sich auf eine Gleichbehandlung des eine Förderung begehrenden freien Trägers mit anderen (freien und öffentlichen) Trägern beruft, die ebenfalls keine Förderung von ihm erhalten.

Bei der Ermessensentscheidung sind alle im Einzelfall relevanten Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Einem freien Träger kann nicht allein deswegen eine Förderung versagt werden, weil in seinem Kindergarten ein spezielles Erziehungskonzept (hier: Waldorfpädagogik) verfolgt wird, soweit dadurch die gesetzlich bestimmten Erziehungsziele nicht gefährdet werden.

Einzelfall eines nicht betätigten Ermessens.

Es besteht keine Verpflichtung zur Förderung einer Überkapazität.

Der freie Träger hat eine angemessene Eigenleistung zu erbringen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Art oder Höhe der Förderung besteht nicht.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 10 UE 1513/05 vom 06.09.2005

Für die Entscheidung über die Förderung eines Kindergartens eines freien Trägers nach§ 74 SGB VIII sind die Landkreise als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auchdann zuständig, wenn allein ihre kreisangehörigen Gemeinden in eigener TrägerschaftKindergärten betreiben und auch Kindergärten kirchlicher Träger fördern, ohne jedochselbst zu Trägern der öffentlichen Jugendhilfe bestimmt worden zu sein.

Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe kann sich dieser Verpflichtung weder dadurchentziehen, dass er hierfür keine Mittel in seinen Haushalt einstellt, noch dadurch, dass ersich auf eine Gleichbehandlung des eine Förderung begehrenden freien Trägers mitanderen (freien und öffentlichen) Trägern beruft, die ebenfalls keine Förderung von ihmerhalten.

Ist der Kindergarten des freien Trägers in die Jugendhilfeplanung des öffentlichenJugendhilfeträgers einbezogen, damit dieser die an ihn gerichteten Rechtsansprüche vonKindern auf einen Kindergartenplatz nach § 24 Satz 1 SGB VIII erfüllen kann, besteht inder Regel ein Anspruch auf Förderung dem Grund nach. Auch dann ist eineangemessene Eigenleistung des freien Trägers erforderlich.

Ein Anspruch des freien Trägers auf eine bestimmte Art oder Höhe der Förderungbesteht nicht. Er hat auch keinen Anspruch darauf, dass sein Kindergarten mit demDurchschnittswert dessen gefördert wird, was die kreisangehörigen Gemeinden für denBetrieb eigener Kindergärten aus ihren öffentlichen Kassen aufwenden. In der Regelkommt daher auch bei Rechtswidrigkeit der angefochtenen Bescheide nur eineVerpflichtung zur Neubescheidung in Betracht.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 1 B 444/05 vom 24.08.2005

Zum Widerruf einer In-Sich-Beurlaubung eines Beamten, die zum Zwecke der Ausübung einer Tätigkeit im Angestelltenverhältnis erteilt wurde.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 8 S 1826/04 vom 28.01.2005

1. Der Erlass des Sanierungsausgleichsbetrags liegt nicht nur dann im "öffentlichen Interesse" gemäß § 155 Abs. 4 Satz 1 BauGB, wenn er zugleich den konkreten Sanierungszwecken dient, sondern auch dann, wenn er geeignet ist, sonstige öffentliche Belange der Gemeinde zu fördern (wie BVerwG, Urt. v. 22.5.1992 - 8 C 50.90 -, BVerwGE 90, 202 zu § 135 Abs. 5 Satz 1 BauGB).

2. Bei der Ermittlung des an die Eigentümer zu verteilenden Überschusses nach § 156a Abs. 1 Satz 1 BauGB darf nur ein auf die Förderung der Sanierungsmaßnahme bezogener Erlass des Sanierungsausgleichsbetrags einnahmemindernd berücksichtigt werden.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11388/04.OVG vom 17.12.2004

Zur (rückwirkenden) Investitionsförderung eines ambulanten Pflegedienstanbieters nach dem Landespflegehilfengesetz (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 13. Mai 2004 - BVerwG 3 45.03 -, NJW 2004, 3134).

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 3 L 356/03 vom 24.11.2004

1. Bei der Prüfung des Rückforderungsanspruchs nach § 17 Abs. 7 Satz 1 KiBeG ist auf den jeweiligen Zeitabschnitt (vom 1. Januar bis zum 31. Juli und zum bzw. vom 1. August bis zum 31. Dezember) abzustellen, in den der maßgebliche Bedarfs- und Entwicklungsplan gem. § 9 Abs. 3 Satz 3 KiBeG zu unterteilen ist. Bezugszeitraum bei der Prüfung ist daher weder das Kalender- noch das Kindertageseinrichtungsjahr (als solches), sondern "jeder" der in § 9 Abs. 3 Satz 3 KiBeG definierten Zeiträume.

2. Mit der Rechtsfolge des § 17 Abs. 7 Satz 1 KiBeG, wonach "die über 15 v.H. hinaus gezahlten Pauschalbeträge nach Absatz 1 und Absatz 2 anteilig um den der Unterbelegung entsprechenden Vomhundertsatz zurückzuzahlen" sind, ordnet die Vorschrift an, dass im Falle einer relevanten Unterbelegung lediglich der Anteil der Pauschalbeträge zurückzuzahlen ist, der die Grenze von 15 v.H. übersteigt. Dies bedingt, dass der Pauschalbetrag, welcher der "Toleranzgrenze" von 15. v.H. entspricht, dem Träger auch dann zu belassen ist, wenn die Unterbelegung die Grenze von 15 v.H. überschreitet.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 3 L 96/02 vom 06.10.2004

1. Zur Frage, ob § 7 Satz 1 KiBeVO (1997) von der gesetzlichen Verordnungsermächtigung des § 17 Abs. 4 KiBeG (1996) gedeckt ist.

2. § 7 Satz 1 KiBeVO (1997) ist wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht unwirksam, da die Vorschrift weder mit den aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Bestimmtheitserfordernissen noch mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes vereinbar ist.

3. Die Rückforderung von Zuwendungen (Pauschalen), die das Land und der Träger der örtlichen Jugendhilfe dem Einrichtungsträger einer Kindertagesstätte gewährt haben, richtet sich im Falle der Unterschreitung des nach § 20 Abs. 3 KiBeG (1996) erforderlichen pädagogischen Personals der Kindertageseinrichtung mangels wirksamer Spezialregelungen nach § 50 SGB X (i. V. m. §§ 45 ff. SGB X).

4. Bei dem Streit um den Umfang der finanziellen Förderung einer Kindertageseinrichtung handelt es sich um ein Verfahren auf dem Sachgebiet der Jugendhilfe im Sinne § 188 S. 2 Halbs. 1 VwGO, das nach dieser Bestimmung grundsätzlich gerichtskostenfrei ist. Zur Reichweite des § 188 Satz 2 Halbs. 2 VwGO, wonach die Gerichtskostenfreiheit nicht für Erstattungsstreitigkeiten zwischen Sozialleistungsträgern gilt.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 41.04 vom 04.08.2004

Von der Festsetzung eines Ablösebetrags hat die Behörde nicht deswegen abzusehen, weil die durch das frühere dingliche Recht gesicherte Forderung fortbesteht.

Die Einstufung der staatlichen Verwaltung i.S. des § 1 Abs. 4 VermG als Schädigungsmaßnahme beruht auf dem damit verbundenen Ausschluss der privaten Verfügungsbefugnis des Eigentümers.

Vom staatlichen Verwalter bestellte Grundpfandrechte zur Sicherung von Krediten für Instandhaltungsmaßnahmen fallen unter § 18 Abs. 2 VermG; sie sind im Ablösebetrag nicht zu berücksichtigen, wenn der Berechtigte nachweist, dass eine der Kreditaufnahme entsprechende Instandhaltungsmaßnahme an dem Grundstück nicht durchgeführt wurde.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 48.03 vom 15.07.2004

1. Auch Beratungsstellen, die die allgemeine Beratung nach § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) erbringen, ohne sich an der Schwangerschaftskonfliktberatung zu beteiligen und den Beratungsschein auszustellen, haben Anspruch auf öffentliche Förderung nach § 4 Abs. 2 SchKG.

2. Der Fördersatz beträgt wie bei Konfliktberatungsstellen 80 % der notwendigen Personal- und Sachkosten.

3. Geht das in den Beratungsstellen nach §§ 3 und 8 SchKG tätige Personal über den Versorgungsschlüssel des § 4 Abs. 1 Satz 1 SchKG hinaus, so rechtfertigt dies nur die Ablehnung der Förderung wegen fehlender Erforderlichkeit, wenn der Landesgesetzgeber die Kriterien für die Auswahl unter den Beratungsstellen festgelegt hat.

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