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Folgeprozess

Entscheidungen der Gerichte

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 4 U 184/07 vom 02.04.2009

Ergibt sich im Berufungsverfahren, dass die in erster Instanz sachlich unterlegene BGB-Gesellschaft schon seit dem Zeitpunkt der Klageerhebung aufgrund liquidationsloser Vollbeendigung der Gesellschaft durch Anwachsung des Gesellschaftsvermögens bei dem letzten verbliebenen Gesellschafter nicht mehr existiert, so ist die Berufung wegen des nicht behebbaren Mangels der Parteifähigkeit als unzulässig zu verwerfen, auch wenn hierdurch das gegen die BGB-Gesellschaft als Klägerin abweisende Sachurteil in Rechtskraft erwächst (in Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 4. November 1999, III ZR 306/98, Leitsatz und Rdnr. 19 f.)

BGH – Urteil, IX ZR 141/07 vom 05.03.2009

Ist eine Vollstreckungsgegenklage wegen Präklusion des Aufrechnungseinwandes abgewiesen worden, ist eine Klage auf Feststellung, dass die titulierte Forderung durch dieselbe Aufrechnung erloschen sei, unzulässig.

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 8 S 2395/08 vom 29.12.2008

Im Verpflichtungsprozess auf Erteilung einer Baugenehmigung sind die Nachbarn auch dann nicht notwendig beizuladen, wenn sie im Verwaltungsverfahren Einwendungen gegen das Bauvorhaben erhoben haben.

Es ist regelmäßig auch nicht zu beanstanden, wenn in diesen Fällen eine einfache Beiladung der Nachbarn unterbleibt.

BGH – Urteil, VI ZR 277/07 vom 09.12.2008

Ein zum Heilbehandlungsarzt der Berufsgenossenschaften bestellter Arzt darf nur bei den in § 35 des Vertrags Ärzte/Unfallversicherungsträger 2001 im Einzelnen aufgeführten Verletzungen über die Einleitung der besonderen berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung entscheiden.

BGH – Urteil, XII ZR 134/04 vom 12.11.2008

Zur nachträglichen Geltendmachung einer Einzelforderung gegen den geschiedenen Ehegatten, wenn diese im durch Vergleich beendeten Zugewinnausgleichsverfahren nicht berücksichtigt worden war.

OLG-STUTTGART – Urteil, 5 U 65/08 vom 29.09.2008

Ein vertraglich vereinbarter Ausschluss der Minderung durch Einbehalt eines Teils der Miete ist auch dann wirksam und kommt auch dann zum Zuge, wenn sich der Vermieter in Vermögensverfall befindet und der Mieter Gefahr läuft, den ihm bereicherungsrechtlich zustehenden Anspruch bei isolierter Geltendmachung der Minderung nicht durchsetzen zu können. Der Mieter ist jedoch dadurch geschützt, dass er in Höhe des maximal denkbaren Minderungsbetrags nur zur Zahlung Zug um Zug gegen Sicherheitsleistung verpflichtet ist.

BGH – Urteil, IV ZR 282/07 vom 28.05.2008

Der Anwendungsbereich des Risikoausschlusses in § 4 (1) k ARB 1975/95 (entspricht § 3 (1) d ARB 94) ist nicht eröffnet, wenn Rechtsschutz für die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt begehrt wird, der in einem Rechtsstreit, welcher Vorhaben oder Finanzierungsverhältnisse im Sinne von § 4 (1) k aa bis dd ARB 1975/95 betrifft, anwaltliche Pflichten verletzt haben soll.

LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 6 Ta 136/08 vom 06.05.2008

1. Bestätigung der Rechtsprechung der Beschwerdekammer zur Streitwertfestsetzung bei Mehrfachkündigungen unter Berücksichtigung der Differenztheorie.

2. Ein unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung bei einer fristlosen, hilfsweise fristgemäßen Kündigung ist streitwertmäßig für den Verfahrensstreitwert bei einem Vergleich mit widerruflicher Freistellung bis zur Höhe von zwei Monatsgehältern zu berücksichtigen. Mit der Freistellung ist gleichzeitig eine vergleichsweise Regelung über die Beschäftigungspflicht getroffen worden.

3. Es bleibt grundsätzlich bei der Bewertung von 10 % eines Monatsverdienstes pro Monat der widerruflichen Freistellung bei einer vergleichsweisen Regelung.

4. Eine Freistellungsvereinbarung während der Kündigungsfrist kann grundsätzlich wertmäßig nicht mehr als zwei Gesamtmonatsgehälter betragen.

OLG-CELLE – Urteil, 14 U 108/07 vom 12.03.2008

1. Die Interventionswirkung ist nicht in der Weise teilbar, dass sie sich allein auf die der Hauptpartei günstigen Teile beschränkt, nicht aber auf die ihr ungünstigen.

2. Die Nebeninterventionswirkung gemäß § 68 ZPO erstreckt sich auf alle tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Entscheidung des Vorprozesses.

3. Die Hemmung der Verjährung (hier gem. § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB) erstreckt sich auf alle in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen und den gesamten Prozessstoff.

4. Die Streitverkündung zwischen Gesamtschuldnern untereinander ist zulässig.

OLG-CELLE – Beschluss, 2 W 8/08 vom 16.01.2008

Die teilweise Anrechnung einer vorgerichtlich angefallenen Geschäftsgebühr auf die im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren entstandene Verfahrensgebühr nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG ist im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO grundsätzlich nur zu berücksichtigen, wenn diese bereits tituliert ist oder vom Erstattungsschuldner ausgeglichen worden ist.

OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss, 15 A 3294/07.A vom 06.12.2007

Zur Bindungswirkung von Urteilen und Verwaltungsakten in Asylverfahren

BGH – Urteil, IX ZR 143/06 vom 06.12.2007

a) Die Verjährung wird nur durch eine zulässige Streitverkündung gehemmt.

b) Im Prozess gegen den subsidiär haftenden Notar ist die Streitverkündung gegen einen vorrangig haftenden Schädiger unzulässig.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 11523/06.OVG vom 08.11.2007

1. Der Planfestsstellungsbeschluss für den Neubau der Bundesstraße 50 im Planfeststellungsabschnitt II zwischen Platten und Longkamp (sog. "Hochmoselübergang") ist in seiner ergänzten und geänderten Fassung mit dem europäischen und nationalen Vogel-, Habitat- und Artenschutzrecht vereinbar.

2. Durch Erklärung eines europäischen Vogelschutzgebietes zum besonderen Schutzgebiet gemäß § 25 Abs. 2 LNatSchG i. V. m. der Landesverordnung über die Erhaltungsziele tritt der Wechsel des Schutzregimes von der Vogelschutz- zur FFH-Richtlinie ein.

3. Maßstab der Verträglichkeitsprüfung i. S. v. Art. 6 Abs. 3 FFH-RL sind die für das jeweilige Schutzgebiet konkret festgelegten Erhaltungsziele. Die Orientierung der Erhaltungsziele eines Vogelschutzgebiets an den Vogelarten, die als "Hauptvorkommen" für das Gebiet charakteristisch sind, steht mit europäischem Recht im Einklang.

4. Zu den Anforderungen an eine FFH-Verträglichkeitsprüfung i. S. v. Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie.

5. Der strenge Maßstab des § 27 Abs. 3 LNatSchG für eine Abweichungszulassung i. S. v. Art. 6 Abs. 4 der FFH-Richtlinie findet nur Anwendung, wenn die in dem Gebiet vorkommenden prioritären Biotope oder Arten durch das Projekt konkret betroffen sind.

6. Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung von artenschutzrechtlichen Verboten.

BSG – Urteil, B 6 KA 27/06 R vom 27.06.2007

1. Die Rechtskraft eines Urteils, das den Beschwerdeausschuss zu erneuter Bescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verpflichtet, beschränkt die gerichtliche Prüfungskompetenz im nachfolgenden Klageverfahren über den neuen Bescheid.

2. Der Kläger ist in dem nachfolgenden Verwaltungs- oder Klageverfahren mit Einwendungen, die vom Gericht in die für eine Neubescheidung als maßgeblich vorgegebene Rechtsauffassung nicht übernommen wurden, ausgeschlossen. Will er sich weiterhin darauf berufen, muss er im Rechtsmittelverfahren für ihn günstigere Bescheidungsvorgaben erwirken.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 11.06 vom 21.06.2007

Ändert die Behörde ihren Zuordnungsbescheid während des Rechtsstreits und entspricht sie damit dem Begehren des Klägers, so erledigt sich die Klage. Diese Wirkung tritt sogleich ein, auch wenn der Änderungsbescheid von einem Dritten angefochten wird.

Ist im Beitrittsgebiet ein Gebäude weit überwiegend auf einem "Stammgrundstück" und zu einem geringen Teil auf einem "Überbaugrundstück" errichtet und gehörte das "Stammgrundstück" am 3. Oktober 1990 zweifelsfrei zum Sondervermögen Deutsche Post, so fiel auch die Überbaufläche nach Art. 27 Abs. 1 Satz 1 EV ins Postvermögen.

OLG-THUERINGEN – Urteil, 1 U 216/06 vom 26.04.2007

Bei Anmietung eines Ersatzfahrzeuges trifft den Unfallgeschädigten grundsätzlich eine Erkundigungspflicht über andere Anmietungsmöglichkeiten jedenfalls dann, wenn er Bedenken gegen die Angemessenheit des ihm angebotenen Unfallersatztarifs haben muss.

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 8 WF 44/07 vom 26.02.2007

Ein sofortiges Anerkenntnis liegt nicht vor, wenn der Beklagte im PKH-Prüfungsverfahren Klageabweisung beantragt hat.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 12 W 51/06 vom 15.02.2007

Eine Beschwerde gem. § 68 GKG gegen die Festsetzung des Streitwerts durch das Landgericht als Rechtsmittelgericht ist statthaft. Der Streitwert eines Vergleichs richtet sich grundsätzlich danach, welcher Streit durch den Vergleich beendet wird, nicht nach dem Wert der Leistung, auf die sich die Parteien verständigt haben. Daher kommt es bei einem Vergleich über Mietansprüche auf den zwischen den Parteien wegen behaupteter Mängel streitigen Anteil der Miete an, nicht auf den letztlich zugestandenen Betrag aufgrund der Einigung über den Prozentsatz der Mietminderung.

OLG-CELLE – Urteil, 16 U 127/06 vom 19.12.2006

Für eine Feststellungsklage im Bauprozess besteht in der Regel kein Rechtsschutzbedürfnis, weil entscheidende Fragen (Schadenshöhe, Möglichkeit der Beseitigung des Mangels, Unverhältnismäßigkeit) nicht geklärt werden und deshalb nicht zu erwarten ist, dass der Streit zur Höhe ohne einen weiteren Prozess beendet wird.

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 12 U 208/05 vom 08.12.2006

Wer auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, hat regelmäßig ein rechtliches Interesse im Sinne von § 66 ZPO am Obsiegen des Anspruchstellers in dessen Rechtstreit mit einem eventuellen weiteren Schädiger, der zusammen mit dem Nebenintervenienten als Gesamtschuldner haften würde.

SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil, 8 U 611/05 vom 23.11.2006

Zum Umfang der Interventionswirkung hinsichtlich der in einem Teilurteil getroffenen, tragenden Feststellungen.

HESSISCHER-VGH – Urteil, 6 N 1388/05 vom 27.09.2006

1. Der verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz gebietet, dass die die Verteilung der Aktienskontren bestimmenden Kriterien und deren Gewichtung eindeutig aus der Börsenordnung hervorgehen.

2. Zuständig für die Ausfertigung der Börsenordnung ist die Geschäftsführung der Börse.

3. Die Bekanntmachung der Börsenordnung durch Aushang im Börsensaal genügt rechtsstaatlichen Anforderungen.

OLG-DUESSELDORF – Urteil, I-10 U 62/06 vom 17.08.2006

1. Erwirbt die Ehefrau des einzigen Gesellschafters der (späteren) Insolvenzschuldnerin mit von diesem zur Verfügung gestellten Mitteln der Gesellschaft im eigenen Namen ein Geschäftsgrundstück und tritt sie hierdurch gemäß § 566 BGB in ein zwischen der Gesellschaft und der Veräußerin bestehendes (hier: befristetes) Mietverhältnis ein, steht dem Insolvenzverwalter gegenüber dem Anspruch auf Mietzahlung bzw. Nutzungsentschädigung der Eigenkapitalersatzeinwand nur zu, wenn entweder bereits der Veräußerer diesem Einwand ausgesetzt war oder die Erwerberin in der "Krise der Gesellschaft" von der Möglichkeit das Mietverhältnis vorzeitig (fristlos) zu kündigen keinen Gebrauch gemacht hat.

2. Die Regelung in einem gewerblichen Mietvertrag, die dem Vermieter das Recht einräumt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn über das Vermögen des Mieters das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, ist wegen Verstoßes gegen § 119 InsO unwirksam.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 1 U 3851/06 vom 21.07.2006

Die Streitverkündung gegenüber dem gerichtlichen Sachverständigen ist unzulässig.

Die Streitverkündungsschrift ist nicht zuzustellen.

BGH – Beschluss, V ZB 193/05 vom 01.06.2006

Hat eine Prozesspartei ihr Recht, einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, durch das Einlassen in eine Verhandlung oder durch das Stellen von Anträgen verloren, kann sie denselben Ablehnungsgrund auch in einem anderen Rechtsstreit nicht mehr geltend machen, wenn zwischen beiden Verfahren ein tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang besteht.

OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 15 W 14/06 vom 24.05.2006

1. Erweckt ein Zivilurteil aus der Sicht einer vernünftigen Partei den Eindruck, der Richter habe sich mit ihren wesentlichen Einwendungen im Verfahren nicht befasst, so kann dies - in einem vor dem selben Richter zu führenden Folgeprozess - die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen.

2. Der Verlust des Ablehnungsrechts gemäß § 43 ZPO (Einlassung vor dem Richter, ohne den bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen) gilt nur für den anhängigen Rechtsstreit und nicht für einen nachfolgenden Prozess.

BGH – Beschluss, VI ZB 29/05 vom 23.05.2006

Ein Streithelfer kann den im selbständigen Beweisverfahren tätigen Sachverständigen im Hauptsacheprozess ablehnen, wenn für ihn die Möglichkeit eines Ablehnungsgesuchs im selbständigen Beweisverfahren nicht eröffnet ist.

SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil, 4 U 360/05 vom 02.05.2006

Verletzt sich ein Fußgänger beim Überqueren des Bordsteins, weil er an einer in diesem befindlichen ca. 3 cm tiefen, gut sichtbaren Vertiefung hängen bleibt, so haftet der zuständige Träger hoheitlicher Gewalt nicht wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 12 U 11/05 vom 13.03.2006

Auch wenn eine Klageänderung im Berufungsverfahren (hier: Umstellung einer Klage im Wege der Prozeßstandschaft in Klage aus abgetretenem Recht) nach § 533 Abs. 1 ZPO als sachdienlich anzusehen ist, kann das neue Vorbringen (Tatsache der Abtretung) nur zugelassen werden, wenn dies nach § 531 Abs. 2 ZPO möglich ist.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 8 U 164/05 vom 23.02.2006

Zu den Wirkungen der Streitverkündung; Beruft sich der auf Zahlung von Miete in Anspruch genommene Mieter gegenüber dem Vermieter darauf, dass sein (des Mieters) Untermieter die Miete wegen Mängeln gemindert habe , kann eine Streitverkündung des Mieters an den Untermieter nicht zur Hemmung der Verjährung der Mietansprüche des Mieters gegen den Untermieter führen.

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