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Folgen eines Verstoßes gegen § 622 Abs. 6 BGB

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 2 AZR 296/04 vom 02.06.2005

Rechtsgebiete:BGB, HGB
Schlagworte:Folgen eines Verstoßes gegen § 622 Abs. 6 BGB
Stichwort:Folgen eines Verstoßes gegen § 622 Abs. 6 BGB
Leitsatz:Vereinbaren die Parteien unter Verstoß gegen § 622 Abs. 6 BGB für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer eine längere Frist als für die Kündigung durch den Arbeitgeber, muss auch der Arbeitgeber bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses die für den Arbeitnehmer vereinbarte (längere) Kündigungsfrist einhalten (§ 622 Abs. 6 BGB iVm. § 89 Abs. 2 HGB analog).
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 296/04




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