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Folgen einer nicht ordnungsgemäßen notariellen Kostenberechnung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 479/02 vom 13.01.2003

Rechtsgebiete:KostO, FGG
Schlagworte:Folgen einer nicht ordnungsgemäßen notariellen Kostenberechnung
Stichwort:Folgen einer nicht ordnungsgemäßen notariellen Kostenberechnung
Leitsatz:1) Die Ausschlussfrist des § 156 Abs. 3 S. 1 KostO wird durch eine Kostenberechnung, die den formellen Anforderungen des § 154 Abs. 2 KostO nicht entspricht, nicht in Lauf gesetzt.

2) Der vom Landgericht unter Beachtung seiner Hinweispflicht ausgesprochenen Aufhebung einer Kostenberechnung allein aus formellen Gründen kann der Notar im Verfahren der weiteren Beschwerde nicht dadurch die Grundlage entziehen, dass er nunmehr eine Kostenberechnung erteilt, die den formellen Anforderungen entspricht.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 479/02




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