JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Folgen der Eintragung einer Rangänderung bei Briefrechten ohne Vorlage des Briefes
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Folgen der Eintragung einer Rangänderung bei Briefrechten ohne Vorlage des Briefes |
| Stichwort: | Folgen der Eintragung einer Rangänderung bei Briefrechten ohne Vorlage des Briefes |
| Leitsatz: | 1) Hat das Grundbuchamt bei einer Eigentümerbriefgrundschuld eine Rangänderung eingetragen, ohne sich den Grundschuldbrief vorlegen zu lassen, so wird das Grundbuch unrichtig, wenn die Grundschuld außerhalb des Grundbuchs abgetreten worden war. 2) An die Eintragung des die Rangänderung bewilligenden Berechtigten der Grundschuld im Grundbuch kann sich in diesem Fall kein gutgläubiger Erwerb des Rangvorrechts zugunsten des Berechtigten eines später bestellten Grundpfandrechts anschließen. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 104/02 | |
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