( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterFFolgemaßnahme 

Folgemaßnahme

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 12.05 vom 26.04.2007

Rechtsgebiete:EG, GG, LuftVG, LuftVZO, WHG, BNatSchG 1998, BNatSchG 2002, RL 79/4097/EWG (VRL), RL 92/43/EWG, BauGB, VwVfG (Hmb)
Schlagworte:Sonderlandeplatz, Sonderflugplatz, Gewässerausbau, selbständiges Vorhaben, Folgemaßnahme, subjektives Recht, Abwägungsgebot, Enteignungsbetroffener, Lärmbetroffener, Meldegebiet, unmittelbare Wirkung, Popularklagebefugnis, Recht auf Naturgenuss, effektive Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts, privatnützige/gemeinnützige Planfeststellung, Gemeinwohl, Planrechtfertigung, Verkehrsbedarf, Arbeitsmarkt, regionale Strukturhilfe, Übernahmeanspruch, Außenwohnbereich, Entschädigung, Zumutbarkeitsgrenze, passiver Schallschutz
Stichwort:Folgemaßnahme
Leitsatz:Die Vogelschutzrichtlinie und die FFH-Richtlinie verleihen einem einzelnen nicht das Recht, Verstöße gegen die Bestimmungen zum Schutz der Vogelschutz- und der FFH-Gebiete zu rügen.

Das Luftverkehrsrecht unterscheidet nicht zwischen privat- und gemeinnützigen Vorhaben. Auch für die Planfeststellung eines nur privaten Verkehrszwecken dienenden Sonderflugplatzes gelten die allgemeinen Anforderungen der Planrechtfertigung und des Abwägungsgebots einschließlich der Grundsätze über die Anordnung von Schutzvorkehrungen und Entschädigung nach § 9 Abs. 2 LuftVG und § 74 Abs. 2 VwVfG.

Maßgebend für die Planrechtfertigung sind allein die Ziele des Luftverkehrsgesetzes. Die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur gehören nicht dazu. Sie können aber als öffentliche Belange im Rahmen der Abwägung Bedeutung erlangen.

Besteht ein auch öffentliches Interesse am Ausbau eines privaten Verkehrszwecken dienenden Sonderlandeplatzes, kann dieses sich in Verbindung mit den privaten Verkehrsinteressen des Flugplatzunternehmers im Wege der Abwägung gegen die Lärmschutzbelange der Anwohner durchsetzen, auch wenn passiver Schallschutz oder Entschädigung gewährt werden muss. Ob das private Verkehrsinteresse allein hierfür ausreichen kann, bleibt offen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 12.05



BVERWG – Urteil, BVerwG 9 A 62.03 vom 09.02.2005

Rechtsgebiete:GG, BauGB, BImSchG, FStrG, VwVfG, SächsStrG Fassung 1993
Schlagworte:Fachplanung, Planfeststellung, Planfeststellungsbedürftigkeit, Zusammentreffen von Vorhaben, Folgemaßnahme, Planungskonzept, gemeindliche Einwendung, verspätetes Vorbringen, Einwendungsausschluss, Präklusion, Abwägung, Planungsgrundsatz, interkommunales Abstimmungsgebot, Bauleitplanung, gemeindliches Selbstverwaltungsrecht, gemeindliches Selbstgestaltungsrecht, kommunale Einrichtung
Stichwort:Folgemaßnahme
Leitsatz:1. Die Verfahrenskonzentration des § 78 VwVfG erfasst nicht nur den "Überschneidungsbereich" der zusammentreffenden Vorhaben, sondern die Vorhaben in ihrer gesamten räumlichen Ausdehnung, mit der sie vom jeweiligen Vorhabenträger in das Verfahren eingebracht worden sind (Bestätigung von BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86.95 - BVerwGE 101, 73 <80>).

2. § 50 Satz 1 BImSchG vermittelt den Gemeinden kein subjektives Recht auf Einhaltung des in dieser Vorschrift normierten Planungsgrundsatzes.

3. Das interkommunale Abstimmungsgebot nach § 2 Abs. 2 BauGB findet auf Fachplanungen von überörtlicher Bedeutung auch dann keine Anwendung, wenn Vorhabenträger eine Gemeinde ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 62.03

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 1599/02 vom 26.09.2003

Rechtsgebiete:VwGO, FStrG, (L)VwVfG
Schlagworte:Oberverwaltungsgericht, Erstinstanzliche Zuständigkeit, Feststellungsklage, Planfeststellungsbeschluss, Unanfechtbarkeit, Außerkrafttreten, Plandurchführung, Folgemaßnahme, Finanzierung
Stichwort:Folgemaßnahme
Leitsatz:1. Streitigkeiten über das Außerkrafttreten eines Planfeststellungsbeschlusses nach § 17 Abs. 7 Satz 1 FStrG können im Wege der Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO ausgetragen werden.

2. Für eine solche Rechtsstreitigkeit ist nach § 48 Abs. 1 Nr. 8 VwGO das Oberverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig.

3. Zum Eintritt der Unanfechtbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses i. S. des § 17 Abs. 7 Satz 1 FStrG bei durchgeführten Klageverfahren.

4. Ein Beginn der Planausführung i. S. des § 17 Abs. 7 Satz 1 FStrG kann auch im Bau einer planfestgestellten Folgemaßnahme i. S. des § 75 Abs. 1 Satz 1 (L)VwVfG liegen, selbst wenn diese nicht nur vom Bund und nicht aus dessen Straßenbaumitteln, sondern aus Eisenbahnkreuzungsmitteln finanziert worden ist.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 1599/02


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/folgemassnahme

"Folgemaßnahme - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN