JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > Folgebescheid
| Rechtsgebiete: | HwO |
| Schlagworte: | Beitrag, Folgebescheid, Gewerbeertrag, Grundlagenbescheid, Handwerkskammer, Mitgliedsbeitrag, Nacherhebung, Nachveranlagung, Vertrauensschutz, Vorläufiger Bescheid |
| Stichwort: | Folgebescheid |
| Leitsatz: | Hat eine Handwerkskammer, die ihre Mitgliedsbeiträge nach den vom Finanzamt festgesetzten Gewerbeerträgen bemisst, ihrer Beitragsfestsetzung erkennbar einen falschen, nämlich zu geringen Gewerbeertrag zu Grunde gelegt, so ist sie grundsätzlich berechtigt, die fehlenden Beiträge nachzuerheben. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 8 LC 106/08 | |
| Rechtsgebiete: | AO |
| Schlagworte: | Aussetzung, Bestimmtheit, Ermessen, Folgebescheid, Gewerbesteuer, Gewerbesteuermessbescheid, Grundlagenbescheid, Sicherheitsleistung, Vollziehung |
| Stichwort: | Folgebescheid |
| Leitsatz: | 1. In einem Bescheid zur Festsetzung einer Sicherheitsleistung gem. § 361 Abs. 3 Satz 3 AO im Rahmen der Aussetzung der Vollziehung eines Gewerbesteuerbescheides muss nicht auf die möglichen Arten der Sicherheitsleistung hingewiesen werden. Welche Sicherheitsleistungen in Betracht kommen, wenn nach den Steuergesetzen Sicherheit zu leisten ist, ist abschließend in der Abgabenordnung ge-regelt, so dass es jedenfalls für die inhaltliche Bestimmtheit der Festsetzung einer Sicherheitsleistung der Aufnahme eines Hinweises darauf nicht bedarf. 2. Es bleibt offen, ob eine Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht im Eilverfahren in entsprechender Anwendung des § 130 Abs. 2 VwGO bzw. nach § 173 VwGO i.V.m. § 572 Abs. 3 ZPO zulässig ist. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 M 29/09 | |
| Rechtsgebiete: | IHKG, AO |
| Schlagworte: | IHK Beitrag, Umlage, Gewerbeertrag, Gewerbesteuermessbescheid, Grundlagenbescheid, Folgebescheid, Abänderung Grundlagenbescheid, Anpassung Folgebescheid, Festsetzungsfrist, Verjährung |
| Stichwort: | Folgebescheid |
| Leitsatz: | Die Änderung des Gewerbesteuermessbescheids durch das Finanzamt berechtigt die Industrie- und Handelskammer nicht, die Beitragsveranlagung des Kammerzugehörigen in vollem Umfang erneut aufzurollen. Eine Änderung des (bestandskräftigen) Beitragsbescheids durch die IHK ist im Zusammenhang mit der Änderung des Gewerbesteuermessbescheids nur soweit zulässig, als es zur Anpassung des Beitragsbescheids an den geänderten Steuermessbescheid geboten ist. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 6 S 2368/06 | |
| Rechtsgebiete: | SGB II, WoGG, SGB XII, SGB X, SGG, BGB |
| Schlagworte: | Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten, Beginn der Übergangsfrist nach § 22 Abs 1 S 2 SGB II, Information über die Angemessenheitsgrenze durch den Sozialhilfeträger, Feststellung der Erwerbsfähigkeit, Leistungspflicht des Grundsicherungsträgers nach § 44a S 3 SGB II, Arbeitsgemeinschaft, Beteiligtenfähigkeit, Folgebescheid |
| Stichwort: | Folgebescheid |
| Leitsatz: | 1. Die Übernahme der tatsächlichen Unterkunftskosten im Rahmen der Gewährung von Arbeitslosengeld II setzt regelmäßig voraus, dass der Leistungsempfänger über die maßgebliche Miethöhe informiert worden ist; insoweit genügt die Information durch den Sozialhilfeträger vor dem 1.1.2005 im Rahmen des Sozialhilfeverfahrens. 2. Der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist auch dann zur Zahlung von Arbeitslosengeld II verpflichtet, wenn er zwar vom Fehlen der Erwerbsfähigkeit ausgeht, aber keine Abstimmung mit dem zuständigen Sozialhilfeträger über das Vorliegen von Erwerbsunfähigkeit herbeigeführt hat. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 7b AS 10/06 R | |
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