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förmliches Berichtigungsverfahren bei offenbarer Unrichtigkeit in der Kostenfestsetzung trotz Einlegung einer sofortigen Beschwerde

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 378/01 vom 29.11.2001

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:förmliches Berichtigungsverfahren bei offenbarer Unrichtigkeit in der Kostenfestsetzung trotz Einlegung einer sofortigen Beschwerde
Stichwort:förmliches Berichtigungsverfahren bei offenbarer Unrichtigkeit in der Kostenfestsetzung trotz Einlegung einer sofortigen Beschwerde
Leitsatz:Rügt die Partei eine offenbare Unrichtigkeit in der getroffenen Kostenfestsetzung, so ist darüber durch den Rechtspfleger im förmlichen Berichtigungsverfahren entsprechend § 319 ZPO auch dann zu entscheiden, wenn die erhobene Beanstandung in das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gekleidet ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 378/01




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