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OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 2 UF 59/00 vom 27.03.2001

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Berufungsbegründung, förmlicher Antrag
Stichwort:förmlicher Antrag
Leitsatz:Enthält eine Berufungsbegründung keinen förmlichen Antrag, so muss sich zumindest aus dem Parteivortrag eindeutig entnehmen lassen, in welchen Punkten und in welchem Umfang sowie mit welcher Begründung das erstinstanzliche Urteil angefochten wird. Ist dies nicht der Fall, ist die Berufung als unzulässig zu verwerfen.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 2 UF 59/00




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