JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > F > förmliche
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Kosten, Tod des Angeklagten, Einstellung, förmliche, Auslagen, notwendige, Staatskasse |
| Stichwort: | förmliche |
| Leitsatz: | Leitsatz: Nach dem Tod des Angeklagten ist das Strafverfahren nicht von selbst beendet. Hierzu bedarf es vielmehr eines Beschlusses nach § 206 a StPO. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Die notwendigen Auslagen werden ihr nicht auferlegt, wenn der Angeklagte während des Revisionsverfahrens verstirbt und seine Revision offensichtlich unbegründet gewesen wäre. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 2 Ss 220/00 | |
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