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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 26.04 vom 21.12.2005

Rechtsgebiete:BSHG, Eingliederungshilfe-VO
Schlagworte:Altersgrenze bei Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben, Betreuung in einer Förderwerkstatt über das 65. Lebensjahr hinaus, Eingliederungshilfe, kein Anspruch auf Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben über das 65. Lebensjahr hinaus, Förderwerkstatt, Betreuung in einer - über das 65. Lebensjahr hinaus
Stichwort:Förderwerkstatt
Leitsatz:Mit Erreichen des Ruhestandsalters entfällt zwar grundsätzlich nicht der Anspruch auf Gewährung von Eingliederungshilfe, doch kann deren Zweck nicht mehr darin bestehen, den behinderten Menschen in das Arbeitsleben zu integrieren bzw. ihm die Tagesstruktur einer im Arbeitsprozess integrierten Person zu vermitteln. Soweit aus therapeutischen Gesichtspunkten eine Beschäftigung im organisatorischen Zusammenhang einer Werkstatt auch über das 65. Lebensjahr hinaus als geboten erscheint, kann dies im Wege der Eingliederungshilfe nur unter einem Konzept erfolgen, das dem Charakter einer (unentgeltlichen) Ruhestandsbeschäftigung Rechnung trägt.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 26.04




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