( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterFFörderungshöchstdauer 

Förderungshöchstdauer

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 2 S 1949/08 vom 15.01.2009

Rechtsgebiete:RGebStV, BAföG, SGB II, SGB XII
Schlagworte:Rundfunkgebühren, Befreiung, besondere Härte, Ausbildungsbildungsförderung, Förderungshöchstdauer
Stichwort:Förderungshöchstdauer
Leitsatz:In dem Umstand, dass ein studierender Rundfunkteilnehmer wegen Überschreitung der Förderungshöchstdauer gemäß § 15 a Abs. 1 BAföG von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ausgeschlossen ist, kann eine besondere Härte im Sinn des § 6 Abs. 3 RGebStV nicht gesehen werden.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 1949/08



BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 24.99 vom 06.04.2000

Rechtsgebiete:BAföG (F. 1996)
Schlagworte:Bankdarlehen, Ausbildungsförderung durch verzinsliches -, Darlehen, Ausbildungsförderung durch verzinsliches Bank -, Förderungshöchstdauer, Ausbildungsförderung nach Ende der -, Kinderbetreuung, Belastung des Auszubildenden mit Zinsen aus Ausbildungsförderung durch Bankdarlehen bei -, Zinsfreiheit von Ausbildungsförderungsdarlehen während Zeiten von - nach Ende der Förderungshöchstdauer, Rückwirkung, unechte - bei Umstellung der Förderungsart im Ausbildungsförderungsrecht, tatbestandliche Rückanknüpfung bei Umstellung der Förderungsart im Ausbildungsförderungsrecht, Vollzuschuß, Ausbildungsförderung durch - während Zeiten der Kinderbetreuung, Zinsen für Ausbildungsförderung durch Bankdarlehen, Zuschuß, Ausbildungsförderung durch -.
Stichwort:Förderungshöchstdauer
Leitsatz:Leitsätze:

1. Auch nach einem Fachrichtungswechsel wird Ausbildungsförderung als Zuschuß für die Zeit einer Verlängerung des Studiums infolge Schwangerschaft oder Kinderbetreuung (§ 17 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 i.V.m. § 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG F. 1996) erst nach Ende der Förderungshöchstdauer geleistet, die für die (andere) Ausbildung maßgeblich ist.

2. Während einer Förderung nach § 15 Abs. 3 Nr. 5 BAföG entstehen Auszubildenden aus einem Bankdarlehen i.S.v. § 18 c BAföG F. 1996 keine Zinsen.

Urteil des 5. Senats vom 6. April 2000 - BVerwG 5 C 24.99 -

I. VG Regensburg vom 22.10.1997 - Az.: VG RO 14 K 97.00404 -
II. VGH München vom 22.04.1999 - Az.: VGH 12 B 98.309 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 24.99

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 40.97 vom 30.06.1999

Rechtsgebiete:BAföG
Schlagworte:Ausbildungsförderung über Förderungshöchstdauer hinaus, Förderungshöchstdauer, Ausbildungsförderung über die - hinaus, Förderungsdauer, verlängerte - über die Förderungshöchstdauer hinaus, Schwerwiegender Grund für eine Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinaus, numerus clausus, interner - als Grund für Verlängerung der Förderungsdauer, Studienabschlußförderung nach § 15 Abs. 3 a BAföG.
Stichwort:Förderungshöchstdauer
Leitsatz:Leitsatz:

Entgegen 15.3.3 a BAföGVwV sind hochschulbedingte Verzögerungen der Ausbildung nicht nur insoweit als schwerwiegende Gründe i.S. von § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG anzuerkennen, als sie die durch die Studienabschlußförderung nach § 15 Abs. 3 a BAföG abgedeckten zwölf Monate überschreiten.

Urteil des 5. Senats vom 30. Juni 1999 - BVerwG 5 C 40.97 -

I. VG Freiburg vom 29.09.1995 - Az.: VG 7 K 1176/95 -
II. VGH Mannheim vom 21.11.1996 - Az.: VGH 7 S 3056/95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 40.97


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/foerderungshoechstdauer

"Förderungshöchstdauer - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN