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Förderung schwerbehinderter Menschen

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LAG-KOELN – Beschluss, 9 TaBV 76/04 vom 03.05.2005

Rechtsgebiete:BetrVG, SGB IX
Schlagworte:personelle Auswahlrichtlinien, Förderung schwerbehinderter Menschen, Integrationsvereinbarung
Stichwort:Förderung schwerbehinderter Menschen
Leitsatz:Der Betriebsrat kann die Aufstellung von personellen Auswahlrichtlinien insbesondere zur Förderung von schwerbehinderten Menschen nach § 95 Abs. 2 BetrVG verlangen, auch wenn für den Betrieb eine Integrationsvereinbarung nach § 83 SGB IX getroffen werden könnte.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 9 TaBV 76/04




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