Hält der Teilnehmer am FUL-Programm "Einführung der ökologischen Wirtschaftsweise im Landbau" die Forderung nach Ausweisung ökologischer Ausgleichsflächen im Umfang von mindestens 5 % der Ackerfläche nicht ein, so ist die Sperrung der Zuwendung für ein Verpflichtungsjahr nicht unverhältnismäßig.
Zum Ausschluss von Fördermaßnahmen für die Landwirtschaft bei Vorliegen falscher Angaben im Antragsformular, insbesondere zur Pflicht förderungsrelevante Veränderungen nachträglich mitzuteilen.