Die Teilnahme einer staatlich anerkannten Altenpflegerin an einem Lehrgang "Weiterbildung zur Pflegedienstleitung in der Altenhilfe und in ambulanten Diensten" einer privaten Weiterbildungsstätte, der nicht mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nach bundes- oder landesrechtlichen Rechtsvorschriften abschließt und keiner Weiterbildungsrichtlinie der Deutschen Krankenhausgesellschaft entspricht, ist keine förderfähige Maßnahme beruflicher Aufstiegsfortbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 AFBG.